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Liebe Mitglieder der LEF,
der letzte Newsletter der LEF vor den Sommerferien – die Team der LEF-Geschäftsstelle wünscht Euch und Ihnen eine erholsame Sommerpause mit viel Zeit für unerledigte Aufgaben und hohe Schreibtischstapel! Wundern Sie sich nicht über neue Überschriftenfarben, etc. Das Newsletterprogramm wurde auf den aktuellen Stand gebracht.
Folgende Kapitel finden Sie im Newsletter:
(1) LEF-Interna (2) Fortbildungen, Tagungen und Veranstaltungen (3) Kirche und Politik (4) Projekte und Projektgelder (5) Inklusion (6) Gesundheitswesen (7) Statistik und Studien (8) Literatur und Veröffentlichungen (9) Sonstiges (10) LEF-Termine im Überblick
Aus der LEF-Geschäftsstelle:
LEF-Sommerklausur: Am 15.-16.7. hat die LEF-Sommerklausur unter rekordverdächtiger Beteiligung fast aller Mitgliedseinrichtungen der LEF in Bad Boll stattgefunden: bis auf vier Einrichtungen waren alle 27 FBSen vertreten! Der erste Tag bestand aus Gesamt-, Leitungs- und HPM-Konferenz. Viele verschiedene Themen standen auf der Tagesordnung. Das Protokoll ist bereits versandt. Durch den zweiten Tag führte uns der Moderator Ludwig Weitz mit der Methode der Zukunftswerkstatt zum Thema: Wir plus 1 … schaffen Zukunft. Erfreulich war u.a. die Teilnahme von ca. 6 geladenen Gästen aus dem Umfeld der Familien-Bildungsstätten (Kursleitungen, Träger, Ehrenamtliche), die uns den Blick von außen schärften. Nach einer amüsanten Präsentation der verschiedenen Visionen zur Familienbildung in Zukunft (mit Videodokumentation), ging es um die Entwicklung von konkreten (Zukunfts-)Projekten. Etwas schwer war es am Ende, auch Verantwortliche zu finden, die diese Projekte weiterbegleiten. Eine Dokumentation der Klausur (samt den Videos und der Weiterentwicklung der Zukunftsprojekte) wird Ihnen im Laufe der Sommerpause zugesandt.
Neues aus LOC: Nachdem spätestens in der Sommerklausur so gut wie alle FBSen den Zugang zu LOC gefunden haben, entwickelt sich die Aktivität in den einzelnen Gruppen sehr erfreulich. Vor allem in den Gruppen QVB und LOC gibt es viele neue Beiträge. Im Wiki von LOC entsteht eine Übersicht über alle Kompetenzbereiche der FBSen mit der Möglichkeit, diese dann zu den dort dargestellten Kompetenzen bei Fragen direkt anzusprechen. In der Mitgliederansicht können alle Mitglieder von LOC ihr Profil so darstellen, dass deutlich wird, für welche FBS sie arbeiten und für welche Fachbereiche sie zuständig sind. Außerdem soll auch die Telefonnummer angegeben werden, so dass eine direkte Kontaktaufnahme möglich ist.
Etwas kontrovers diskutiert wird das Thema der Offenlegung der kollegialen Beratungsgruppen in LOC: vor allem auf Wunsch der HPM´s (die bisher kaum oder wenig in solchen Gruppen organisiert sind) und einiger Leitungen soll es auf LOC eine Übersicht über bereits existierende kollegiale Beratungsgruppen geben und zusätzlich eine Möglichkeit, neue Gruppen zu gründen. Die „alten“ Beratungsgruppen können sich als „offene“ (für weitere Mitglieder) oder als „geschlossene“ Gruppe kennzeichnen. Dies soll auf keinen Fall wertend sein, da es selbstverständlich ist, dass das in vielen Jahren entwickelte Vertrauensverhältnis in bereits existierenden Gruppen bewahrt wird. Es besteht natürlich keine Pflicht zur Offenlegung der Gruppen, aber schön wäre, wenn sich doch möglichst viele Gruppen dazu entschließen könnten. Dies wäre ein weiterer Schritt in Richtung eines neuen offenen und kollegialen Klima innerhalb der LEF.
Evaluation in der LEF / in den FBSen: Wie in der Gesamtkonferenz beschlossen, plant die LEF für den Herbst/Winter 2014 eine Fortbildung im Programm grafstat. Ziel ist es, dass möglichst viele Mitgliedseinrichtungen dieses Programm für ihre Evaluation nutzen können. Die LEF und die gesamte Landesstelle der EAEW wird im Zuge ihres Entwicklungsprojekts „Evaluation“ im Rahmen von QVB bereits ab dem neuen Semester auf dieses Programm umsteigen. Informationen zum Programm gibt es unter www.grafstat.de Außerdem werden wir in der nächsten Zeit Fragebogenmodule für die einzelnen Fachbereiche an FBSen entwickeln, die dann zentral für alle FBSen zur Verfügung stehen. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Projekt „LEFino-Handbuch“: Eine kleine Bedarfsanalyse unter den bereits praktizierenden LEFino-Kursleiterinnen unterstreicht den großen Wunsch nach einem solchen Handbuch und auch die Bereitschaft, an einem solchen mit eigenen Beiträgen mitzuarbeiten. Damit muss jetzt nur noch ein Weg für die Finanzierung (ca. 20.000 Euro) gefunden werden. Für Ideen bin ich sehr dankbar (k.schmider@eaew.de)!
Die LEF-Geschäftsstelle macht Sommerpause: Dietmar Lipkow ist in der Zeit bis zum 22.8. noch erreichbar. Kerstin Schmider ist erreichbar in der Zeit 4.8.-8.8. (Fortbildungswoche mit sporadischen E-Mail-Checken), 2. – 4.9. und dann erst wieder ab dem 15.9.
Informationen aus der KiLAG
1. Erhöhung der Landeszuschüsse zugesagt Nachdem eine Zusage der Regierungskoalition vorliegt, die Personalkostenzuschüsse für 2015 und 2016 um je 20% zu erhöhen, haben sich KiLAG und vhs-Verband verständigt, die Unterschriftenaktion wie geplant, aber ohne Nachdruck Ende Juli abzuschließen. Ein Schreiben des KiLAG-Vorsitzenden Dr. Michael Krämer, keb drs, füge ich an. Bitte schicken Sie uns die von Ihnen gesammelten Unterschriften bis Mitte August in die Landesstelle zu! Vielen Dank. 2. Pakt für die Weiterbildung geplant Bis Herbst 2015 hoffen vhs-Landesverband und KiLAG auf einen Weiterbildungspakt. Beide Verbände haben dem Kultusministerium ihre Mitarbeit angeboten; die konkreten Gespräche haben begonnen. Im Pakt soll auch die trotz der erfolgten Zusagen noch ausstehende Erhöhung der Landeszuschüsse fest verankert werden. 3. Personelle Veränderungen im Kultusministerium Frau Witzan wurde aus gesundheitlichen Gründen in den Vorruhestand verabschiedet; über ihre Nachfolge ist noch nicht entschieden. Unser Ansprechpartner in dieser Übergangszeit ist Herr Dr. Lurz. 4. Lehrerprogramm des Landes Das sog. Lehrermodell wird fortgeführt. Wenn eine Einrichtung nach dem Lehrermodell besetzten möchte, wird sich das Kultusministerium bei der konkreten Ausgestaltung wohl sehr gesprächsbereit zeigen. 5. Stichwort „Alphabetisierung“ Grundbildung - nicht nur, aber auch Alphabetisierung – hat sich durch die Enquetekommission in Baden-Württemberg einerseits, die Ergebnisse der PIAAC-Studie der OECD andererseits als ein künftig wichtiger Aufgabenbereich der Weiterbildung erwiesen. Das Bildungswerk der evangelisch-methodistischen Kirche bietet vom 3. bis 16. August einen Sommerkurs Lesen und Schreiben an. Ich bin gespannt, ob sich daraus auch Impulse für unsere Arbeit ergeben Mehr zu diesen und weiteren Stichworten finden Sie in den kommenden Wochen auch auf der überarbeiteten Homepage der KiLAG: www.kilag.de . Eine Information zur Fortführung der Unterschriftenaktion gibt es im Anhang.
Aus der EAEW:
Neue Kompetenz-Training-Seminare für 2015 erschienen: Es sind wieder neue Themen und neue Referentinnen und Referenten im Programm. Die Seminare bieten eine spannende Verknüpfung: Einerseits geht es um berufliche Bildung, um Kompetenzerweiterung und unterschiedliche Themen im beruflichen Bereich. Gleichzeitig steht die Persönlichkeitsbildung im Vordergrund, die Stärkung der eigenen Präsenz, der eigenen Person. Letztendlich bietet KTS immer auch ein persönliches Coaching, da die Gruppen nicht sehr groß sind und so die eigenen Themen gut eingebracht werden können. Weitere Informationen im Anhang und bald auch auf der Homepage www.eaew.de
Aus den Häusern:
FBS Herrenberg: Es gab einen Vorstandswechsel: Seit 26.06.2014 hat Herr Saban Ekiz den Vorsitz und Frau Clara Engelhardt den stellvertretenden Vorsitz inne. Herzlichen Dank an Frau Stickel für Ihre langjährigen Verdienste im Vorstand der FBS.
Ohne Alte geht es nicht! - Zukunft der Gesellschaft und Teilhabe Kompetenz im Alter. Herausforderungen für die Bildungsarbeit. Fachtagung zur CiLL-Studie
Wann? 18.9.2014, 10-16 Uhr Wo? Haus der katholischen Kirche, Königstraße, Stuttgart Veranstalter: KiLAG Weitere Informationen s. Flyer im Anhang
GEMEINSAM für jedes Kind – 2. Bundeskongress des Programms Anschwung für frühe Chancen
Wann? 18. und 19. September 2014 Wo? Berlin, Urania (An der Urania 17, 10787 Berlin) Anmeldung und Programmüberblick unter www.anschwung.de/bundeskongress-2014 Kongressausschreibung: „Auf dem Bundeskongress dreht sich alles um das Thema Kooperationen. Als Erzieherin oder Erzieher, Kitaleitung, Tagesmutter oder Verantwortliche aus Verwaltungen und Verbänden stehen Sie zunehmend komplexen Aufgaben gegenüber, um allen Kindern einen guten Start ins Leben zu ermöglichen. Da tut es gut, Kooperationen zu schmieden. Denn neue Herausforderungen sind gemeinsam besser zu meistern und die Verantwortung wird auf viele Schultern verteilt. Im Rahmen des Kongresses haben Sie Zeit, sich mit Gleichgesinnten auszutauschen. Lassen Sie sich von Praxisbeispielen inspirieren und werfen Sie einen Tiefenblick in die Arbeit der Anschwung-Initiativen. Gemeinsam geht vieles leichter, Probleme in der Zusammenarbeit können den Prozess jedoch behindern. In den Baustellen wollen wir häufig auftretende Probleme besprechen und gemeinsam nach Lösungen suchen.Holen Sie sich in einer Muckibude praktisches Handwerkszeug zu Themen wie wertschätzende Kommunikation, Fundraising oder Moderation. Und informieren Sie sich in unseren Fachvorträgen zu aktuellen Themen und Theorien der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung. In jedem Zeitfenster können Sie zwischen 14 verschiedenen Programmangeboten wählen. Sie können sich aber auch einfach im Servicebüro-Café entspannen, in der Lernwerkstatt forschen und abends auf unserem Empfang gemeinsam mit uns das Programm feiern. Den Überblick über das ausführliche Programm erhalten Sie auch im Anhang.
Forum Sozialraum: Wer muss wie beteiligt sein, damit Inklusion vor Ort gelingt? Eine Spurensuche am Beispiel Aalen / Ostalbkreis
Wann? Donnerstag, 25. September 2014, 14 bis 18 Uhr Wo? Volkshochschule Aalen Veranstalter: Diakonie, Projekt Inklusion in Kooperation mit der Stadt Aalen Der Sozialraum ist derjenige Ort, an dem sich das Gelingen von Inklusion entscheidet. Im Zusammenleben vor Ort zeigt sich, dass zahllose Akteure gut zusammen spielen müssen, damit Menschen, die oft noch am Rande der Gesellschaft stehen, besser teilhaben und mitgestalten können. Das Projekt Inklusion will deutlich machen, welche Erfahrungen es schon gibt, was zum Erfolg führt und wo Stolpersteine liegen. Es will die Akteure miteinander ins Gespräch bringen und analysieren, wie Beteiligung gelingen kann. Außerdem bleibt Zeit für gemeinsames Lernen und neue Perspektiven. Gerade weil klar ist, dass es viele Wege und keine Patentlösungen gibt, wendet sich das Projekt einem konkreten Sozialraum zu und geht hinein in die Praxis vor Ort. Aalen und der Ostalbkreis erscheinen uns ideal, weil hier nicht nur Bürgerbeteiligung groß geschrieben wird, sondern auch die Kreisdiakonie zukunftsweisende Verbindungen und Strukturen schafft. Eingeladen sind alle Akteure, die aktiv an der inklusiven Gestaltung des Sozialraums beteiligt sind, Vertreterinnen und Vertreter der Mitgliedseinrichtungen des Diakonischen Werks Württemberg und alle am Projekt Inklusion beteiligten Personen. Weitere Informationen s. Flyer im Anhang.
Zweite Konferenz zum Ersten Armuts- und Reichtumsbericht Baden-Württemberg: Armut aus Sicht der Praxis und der Betroffenen“
Wann? 9. Oktober 2014, 10:00 bis 16:00 Uhr Wo? Mannheim, im Statistischen Landesamt Veranstalter: FaFo im Auftrag des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg Im Rahmen der Konferenz werden Ansatzpunkte und Maßnahmen zur Armutsprävention in der Praxis vorgestellt und diskutiert. Darüber hinaus wird die Perspektive von Betroffenen beleuchtet werden. Am Nachmittag werden fünf Foren angeboten, die wiederholt werden. Die erste Forumsphase findet von 13:00 bis 14:00 Uhr statt, die zweite von 14:30 bis 15:30 Uhr. Dadurch soll Ihnen die Möglichkeit gegeben werden, zwei Foren zu unterschiedlichen Themen zu besuchen. Über die Online-Anmeldung (http://www.fafo-bw.de/Veranstaltungen/2014-10-09.1.asp) können Sie Ihre Teilnahme anmelden. Den Veranstaltungsflyer finden Sie hier Weitere Infos gibt es auch hier: hier
EAEW-Jahrestagung: Lern-Lust als Frust-Schutz! Kreativ und aktiv den gesellschaftlichen Herausforderungen evangelischer Erwachsenen-, Familien- und Seniorenbildung begegnen
Wann? 21. Oktober 2014 Wo? Evang. Akademie Bad Boll Wie kann Bildung kreativ und aktiv gesellschaftlichen Herausforderungen begegnen? Was können wir einbringen? Diesen Fragen gehen wir in der diesjährigen EAEW-Jahrestagung nach – und stellen dabei „Lern-Lust“ in den Mittelpunkt. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns -am Vormittag Herausforderungen wahrnehmen und in ihrer Relevanz einschätzen -am Nachmittag durch kreatives Tun eine idee für die eigene Arbeit gewinnen -ab 17 Uhr den langjährigen EAEW-Vorsitzenden Stadtdekan Sören Schwesig aus seinem Amt verabschieden. Weitere Informationen in Anhang.
Webinar zum Thema „(Transmediales) Storytelling in der Bildungsarbeit“
Wann? Dienstag, 14. Oktober und am Montag, 17. November, jeweils um 17.00 Uhr Wo? Im Internet Veranstalter: EAEW Weitere Informationen s. Flyer im Anhang
Studientag der EAEW: „Schöne neue Medienwelt – Chancen und Herausforderungen online-gestützten Lernens. Standortbestimmungen und Konsequenzen für die Didaktik“
Wann? Donnerstag, 13. November 2014, 9.30 bis 17.00 Uhr Wo? in Stuttgart Veranstalter: EAEW Weitere Informationen s. Flyer im Anhang
Safe the Date: 1. Regionalkonferenz zu Kinder- und Jugendrechten am 4. November 2014 in Esslingen
Fachimpulse, Praxisbeispiele und Erfahrungsaustausch http://www.familienfreundliche-kommune.de/FFKom/Aktuelles/detail.asp?20140723.3.xml
Save the date: "4. Regionale Strategiekonferenz: Familienbewusst Fachkräfte sichern" am 26. November 2014 in Reutlingen
Fachvorträge, Podiumsgespräche und Erfahrungsaustausch http://www.kompetenzzentrum-bw.de/FFBetr/Aktuelles/detail.asp?20140725.2.xml
Landesprogramm SPATZ: „Sprachförderung“
Das Programm mit dem Namen Spatz (Sprachförderung in allen Tageseinrichtungen für Kinder mit Zusatzbedarf) wendet sich an Kinder vom ersten bis zum dritten Kindergartenjahr. Den Bedarf für die Förderung stellen die Erzieherinnen fest. Eltern müssen aber ausdrücklich zustimmen, dass ihre Kinder an den Förderprogrammen teilnehmen. Spatz fußt auf zwei Säulen: 1) ISK: intensive Sprachförderung im Kindergarten (qualifizierte Sprachförderkräfte fördern nur Kinder mit Förderbedarf. 2) SBS: Singen, Bewegen, Sprechen (Erzieherinnen und Musikpädagogen fördern gemeinsam Kinder mit und ohne Förderbedarf). Die Einrichtungen können zwischen beiden Programmen wählen.
Das Programm SPATZ steht im Kabinett auf dem Prüfstand und soll weiterentwickelt werden. Ziel ist eine Entbürokratisierung und kleinere Gruppen für KiTa´s mit einem Migrantenanteil von 80%. Dazu Marion v. Wartenberg: „Sprache ist der Schlüssel für eine gute Bildung.“ Kultusstaatssekretärin Marion v. Wartenberg will deshalb die Sprachförderung noch mehr ausweiten und künftig auch Kleinkinder in die Sprachförderung einbeziehen. Kinder aus bildungsfernen Familien sollen über Familienzentren erreicht werden, sagt v. Wartenberg im Interview mit der Stuttgarter Zeitung. Die Sprachförderung in den dort existierenden regulären Kindergartengruppen soll auch über das Landesprogramm SPATZ finanziert werden. Lesen Sie das gesamte Interview hier
Das Erfolgsprogramm "Schwerpunkt-Kitas Sprache und Integration" wird fortgesetzt
Das erfolgreiche Bundesprogramm "Schwerpunkt-Kitas Sprache und Integration" wird fortgesetzt. Bis zum 31. Dezember 2015 sollen rund 4.000 Schwerpunkt-Kitas bundesweit gefördert werden. Dafür stellt der Bund zusätzlich rund 100 Millionen Euro jährlich zur Verfügung und investiert erneut in die qualitative Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung. Jede geförderte Einrichtung erhält davon 25.000 Euro pro Jahr, jeder Einrichtungsverbund 50.000 Euro pro Jahr. (…) „Entscheidend ist, Kinder in ihrer sprachlichen Entwicklung so früh wie möglich gezielt zu fördern und insbesondere bildungsferne Familien zu unterstützen. Mit der Weiterentwicklung von bundesweit rund 4.000 Kindertageseinrichtungen insbesondere in benachteiligten Sozialräumen machen wir einen großen Schritt in diese Richtung. Doch wir müssen in diesem wichtigen Bereich weiterhin Kinder gezielt unterstützen und begleiten", so Schwesig. Auch über 2015 hinaus plant der Bund eine weitere Initiative zur sprachlichen Bildung. Diese soll auf den Erkenntnissen der Evaluation und des Eckpunkteprozesses des laufenden Programms aufbauen. Aus diesem Grund wird das Programm "Schwerpunkt-Kitas Sprache und Integration" zunächst um ein weiteres Jahr verlängert, um es dann gemeinsam mit Expertinnen und Experten, Ländern und Kommunen nachhaltig weiterzuentwickeln.
Unterstützt werden die Erzieherinnen und Erzieher in den Schwerpunkt-Kitas bei ihrer sprachpädagogischen Arbeit mit den Kindern und bei der Zusammenarbeit mit den Familien der Kinder durch zusätzliche Fachkräfte, den Sprachexpertinnen und Sprachexperten. Sie sind gleichsam der "Motor" der Weiterentwicklung des Bildungsbereichs Sprache in den Schwerpunkt-Kitas. Die programmbegleitende Bund-Länder-Steuerungsrunde hat den Auftrag, einen Abschlussbericht zur Umsetzung des Bundesprogramms zu erarbeiten. Dieser Bericht soll gemeinsame Eckpunkte des Bundes und der Länder über eine hochwertige und verlässliche sprachliche Bildung in Kindertageseinrichtungen enthalten. Weitere Informationen unter www.fbts.de und www.fruehe-chancen.de
Neue Berufsbezeichnung in der Kindheitspädagogik
Fast alle Bundesländer schaffen die gesetzliche Grundlage zur Einführung der neuen Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Kindheitspädagogin“ und „Staatlich anerkannter Kindheitspädagoge“. Dies ist das Ergebnis einer jetzt veröffentlichten Dokumentation des Studiengangstages Pädagogik der Kindheit und der Bundesarbeitsgemeinschaft Bildung und Erziehung in der Kindheit (BAG-BEK e.V.). Um die akademische Ausbildung von pädagogischem Fachpersonal für Kindertageseinrichtungen wurde lange gerungen. 2011 aber tat die JFMK einen entscheidenden Schritt: Sie empfahl bundesweit die einheitliche Berufsbezeichnung einzuführen. Die Länder ermöglichen durch die gesetzliche Verankerung, dass sich erstmals ein spezifisch auf die frühe und mittlere Kindheit ausgerichteter akademischer Beruf in Deutschland etabliert. Die Einführung trägt entscheidend zur weiteren Professionalisierung von Kindertageseinrichtungen bei, um Kinder in Zusammenarbeit mit ihren Eltern qualifiziert in ihren Bildungsprozessen zu unterstützen. Die aktuelle Entwicklung bedeutet eine substantielle Verbesserung der beruflichen Sicherheit für die Absolventinnen und Absolventen von inzwischen über einhundert kindheitspädagogischen Studienangeboten in Deutschland. Sie gibt den Anstellungsträgern die formale Sicherheit, dass die für die Ausübung des Berufs erforderliche Qualifikation erworben worden ist. Sie stärkt damit die qualitative und quantitative Weiterentwicklung einer akademischen Qualifikations- und Forschungslandschaft. Gleichwohl, so der Studiengangstag Pädagogik der Kindheit und die BAG-BEK e.V., müssen weitere Anstrengungen unternommen werden, damit auch die restlichen Bundesländer die Berufsbezeichnung übernehmen und Regelungen für die staatliche Anerkennung und die Einstellungsmöglichkeiten gesetzlich verankern. Dabei gilt es insbesondere die Empfehlungen der KMK und JFMK von 2010 und 2011 bundesweit einheitlich zu gestalten und keine weiteren Hürden zu schaffen, wie dies in einigen Bundesländern getan wurde. Das Arbeitsfeld sollte auf weitere Bildungs- und präventive Aufgaben rund um Familien und die sozialpädagogische Arbeit an Grundschulen ausgeweitet werden. Der weitere Ausbau der „kindheitspädagogischen“ Studiengänge sowie die adäquate tarifliche Eingruppierung und Bezahlung der Absolvierenden sind sicher zu stellen. Der Studiengangstag Pädagogik der Kindheit und die BAG-BEK e.V. begrüßen die von ihnen mitinitiierte Entwicklung und werden die Implementierung weiter begleiten und evaluieren. Nähere Informationen zur Studie unter: www.fbts.de und www.bag-bek.de Quelle: Pressemitteilung des Studiengangstag Pädagogik der Kindheit und Bundesarbeitsgemeinschaft Bildung und Erziehung in der Kindheit (BAG-BEK e.V.) vom 15.7.2014
Wettbewerb "Aktiv für Demokratie und Toleranz" 2014 ist gestartet
Zum 14. Mal schreibt das Bündnis für Demokratie und Toleranz – gegen Extremismus und Gewalt (BfDT) den Wettbewerb "Aktiv für Demokratie und Toleranz" 2014 aus. Bewerben können sich Initiativen und Projekte, die hauptsächlich ehrenamtlich getragen werden. Den Preisträgerinnen und Preisträgern winken Geldpreise im Wert von 1.000 bis 5.000 € und eine öffentliche Preisverleihung. Der Einsendeschluss ist der 26.09.2014. Das BfDT unterstützt mit dem Wettbewerb zivilgesellschaftliche Projekte, die sich z.B. gegen Rechtsextremismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit (wie etwa gegen Antiziganismus, Rassismus, Antisemitismus, Muslimenfeindlichkeit, Homosexuellenfeindlichkeit) und gegen Islamismus und Salafismus engagieren oder sich für Demokratie, Toleranz, Integration und Gewaltprävention einsetzen. Gesucht werden vorbildliche und übertragbare Projekte und Initiativen aus dem gesamten Bundesgebiet. Ziel des Wettbewerbs "Aktiv für Demokratie und Toleranz" ist, die Vielfalt von laufenden oder bereits durchgeführten Projekten und Initiativen zu zeigen und zur Nachahmung anzuregen. Im vergangenen Jahr wurden so unterschiedliche Projekte wie z.B. das Gewaltpräventionsprojekt "Agentur Schutzengel – die Kinderpolizei" aus Sachsen-Anhalt, die Bürgeri nitiative "Glinde gegen rechts" aus Schleswig-Holstein oder das Projekt "Bildung-Kickt" aus Hessen, das Sport- und Bildungsstipendien an Kinder vergibt, ausgezeichnet. Das Bewerbungsformular und weitere Informationen findet man im Flyer zum Wettbewerb (hier) sowie auf der Homepage des BfDT unter www.buendnis-toleranz.de. Dort finden sich auch weitere Informationen über die Preisträger der vergangenen Jahre.
Ehrenamtswettbewerb ECHT GUT!
Sozialministerin Katrin Altpeter ruft alle Ehrenamtlichen in Baden-Württemberg dazu auf, sich um den diesjährigen Ehrenamtspreis des Landes zu bewerben. Bis zum 31. Juli können sich Einzelpersonen, Initiativen oder Gruppen in 7 plus 1 Kategorien für ECHT GUT! bewerben beziehungsweise vorgeschlagen werden. Mit dem Ehrenamtspreis will die Landesregierung das vielfältige Engagement der Bürgerinnen und Bürger würdigen. „Wir wollen uns bei den Frauen und Männern bedanken, die sich – teils bereits seit vielen Jahren – für die Gemeinschaft einsetzen“, erklärte Ministerin Altpeter am Freitag (9. Mai) in Stuttgart. Der Preis steht unter der Schirmherrschaft von Ministerpräsident Kretschmann. Insgesamt werden über 50.000 Euro Preisgelder ausgeschüttet. Der Wettbewerb wird 2014 bereits zum neunten Mal ausgeschrieben. (…) Neben dem Sparkassenverband und der EnBW Energie Baden-Württemberg AG unterstützen auch in diesem Jahr prominente Patinnen und Paten ECHT GUT!. Die Ministerin zeigte sich erfreut, dass es - neben den bisherigen Paten Ursula Cantieni, Christoph Sonntag, Michael Gaedt und Landtagspräsident Guido Wolf – gelungen ist, die SWR-Moderatorin Anneta Politi, die Skispring-Olympiasiegerin Carina Vogt und die VfB Stuttgart-Legende Günther Schäfer für die Unterstützung des Ehrenamtspreises zu gewinnen. (…) Ergänzende Informationen: Alle Informationen rund um den Ehrenamtspreis und das Bewerbungsformular finden sich im Internet unter www.echt-gut-bw.de. Ausgezeichnet werden Einzelpersonen oder Gruppen in den Kategorien Sonderpreis Lebenswerk, Soziales Leben, Lebendige Gesellschaft, Junge Aktive, Eine Welt im Ländle, Jugend fördern, Mensch und Umwelt sowie Sport und Kultur. Neben dem federführenden Sozialministerium sind das Staatsministerium, das Ministerium für Integration, das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft sowie das Ministerium für Kultur, Jugend und Sport an der Initiative beteiligt.
AGP – Aktionsgruppenprogramm: Förderung für kleine Projekte der entwicklungspolitischen Informations- und Bildungsarbeit
Planen Sie eine Aktion zum Thema Handy-Recycling? Oder möchten Sie einen Fair Trade-Workshop organisieren? Für Ihre Maßnahme können Sie finanzielle Unterstützung beantragen, wenn es um entwicklungspolitische Informations- und Bildungsarbeit geht: Mit Förderzuschüssen von bis zu 2.000 Euro unterstützt das Aktionsgruppenprogramm (AGP) des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Engagierte in Schulen und Initiativen, die ihr Wissen über die Zusammenhänge der Einen Welt vertiefen und weiter vermitteln. Weitere Informationen gibt es hier: http://www.engagement-global.de/agp-aktionsgruppenprogramm.html
Feierliche Verleihung des ersten Landesinklusionspreises
Sozialministerin Katrin Altpeter, Kultusminister Andreas Stoch und Landes-Behindertenbeauftragter Gerd Weimer haben im Rahmen einer feierlichen Festveranstaltung den Landesinklusionspreis vergeben. Mit dem neu geschaffenen Preis sollen Organisationen, Vereine oder Schulen in Baden-Württemberg ausgezeichnet werden, die sich für die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen einsetzen. Verliehen wurde der Preis in den vier Kategorien „Wohnen“, „Freizeit, Kultur und Sport“, „Bildung und Erziehung“ und „Arbeiten“. In jeder Kategorie wurden ein erster Preis (15.000 Euro), ein zweiter Preis (5.000 Euro) und ein dritter Preis (3.000 Euro) vergeben. Ausgewählt wurden die Preisträger von einer Jury, in der zum größten Teil Menschen mit Behinderungen selbst und deren Angehörige vertreten waren. Insgesamt waren mehr als 250 Bewerbungen eingegangen. Der jeweils erste Preis ging an die SKID Sozialkulturellen Integrationsdienste gGmbH aus Überlingen („Wohnen“), die Albert Schweizer Schulen II und III aus Freiburg („Bildung und Erziehung“), die Lebenshilfe Reutlingen aus Reutlingen („Freizeit, Kultur und Sport“) sowie die Integrative Akademie Himmelreich aus Kirchzarten (Arbeiten“). (Gesamtübersicht über die Plätze 1 bis 3 im Anhang). Weitere Informationen hier
Förderprogramm Barrierefreiheit:
Die Aktion Mensch unterstützt kleinere örtlicher Vorhaben (Anschaffungen und Baumaßnahmen) zur Barrierefreiheit. Anträge zur Förderung können freie gemeinnützige Organisationen stellen. Die maximale Zuschusshöhe beträgt pro Maßnahme 5.000 Euro. Weitere Informationen finden Sie hier.
Minister Kretschmann im Interview zum Thema Inklusion
Die Landesregierung möchte Baden-Württemberg zu einem Land machen, in dem Menschen mit Behinderung selbstbestimmt an allen Lebensbereichen teilhaben können. Deshalb hat sie das Landesbehindertengleichstellungsgesetz auf den Weg gebracht. „Wir wollen Menschen mit Behinderung mitten in die Gesellschaft bringen“, fasst Ministerpräsident Kretschmann das Ziel der Behindertenpolitik der Landesregierung im Video-Interview zusammen. „Behinderte und nicht behinderte Menschen sollen gemeinsam leben, lernen, wohnen, arbeiten und ihre Freizeit verbringen können. Deswegen wollen wir Barrieren und Benachteiligungen abbauen.“ Teilhabe statt Fürsorge: Auf dem Weg dahin ist das geplante neue Landesbehindertengleichstellungsgesetz ein Meilenstein. „Das Ziel des Gesetzes ist eine Änderung weg von der Fürsorge hin zu selbstbestimmter Teilhabe.“ So sieht das Gesetz vor, dass die 44 Stadt- und Landkreise eigene Behindertenbeauftragte einrichten. Die Kosten dafür trägt das Land. Die haupt- oder ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten sollen vor Ort die Behörden beraten und zugleich auch Ansprechpartner und Interessenvertreter für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige sein. Auch auf Landesebene werden die Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderung – der Landesbehindertenbeirat und der Landesbehindertenbeauftragte – gestärkt. Außerdem baut die Landesregierung mit dem geplanten Gesetz die einklagbaren Rechte von behinderten Menschen gegen Benachteiligung aus und verbessert die Barrierefreiheit etwa im Umgang mit Behörden. Inklusion in Schule und Kindergarten: Einen Schwerpunkt der Behindertenpolitik der Landesregierung sieht Kretschmann im Bildungssystem. „Im Schulwesen und im Kindergarten wollen wir die Inklusion vorantreiben. Das heißt, dass behinderte Kinder, sofern die Eltern das wollen, in das Regelschulwesen eingegliedert werden“, macht der Ministerpräsident deutlich. Zum Interview geht es hier
Beschluss der Landesregierung: neue Eckpunkte zur Inklusion in der Schule
Es geht voran bei der Inklusion: In Zukunft sollen Kinder mit und ohne Behinderung in Baden-Württemberg gemeinsam zur Schule gehen und zusammen unterrichtet werden können. Das sehen die Eckpunkte zur Inklusion vor, die die Landesregierung beschlossen hat. Zentrale Neuerung der Pläne: Die Sonderschulpflicht für Kinder mit Behinderung wird abgeschafft. „Die Eltern haben dann ein Wahlrecht, entweder ihr Kind mit Behinderung auf eine sonderpädagogische Einrichtung oder auf eine Regelschule zu schicken“, erklärt Ministerpräsident Winfried Kretschmann im Video-Interview. Jedes Kind mit Behinderung soll also in Zukunft wohnortnah eine Regelschule besuchen können. Eltern haben aber nicht den Anspruch, ihr Kind auf eine bestimmte Wunschschule zu schicken. „Wahlfreiheit heißt nicht, dass man auch die konkrete Schule auswählen kann“, so der Ministerpräsident. Der Grund ist einfach: Die Qualität des inklusiven Angebots muss stimmen. Einem Kind mit Behinderung wäre nicht geholfen, wenn es auf eine bestimmte Regelschule ginge, ohne dass dort die notwendigen Voraussetzungen geschaffen sind.
Zusätzliche Lehrkräfte für inklusiven Unterricht: In der Praxis wird beim gemeinsamen Lernen der Tandem-Unterricht durch zwei Lehrer eine wichtige Rolle spielen: „Kinder, die unterschiedlich sind, werden dabei von unterschiedlichen Lehrern im selben Raum oder derselben Gruppe unterrichtet“, so Kretschmann. „Zieldifferenter Unterricht“ lautet das Stichwort. Dabei haben nicht mehr alle Kinder einer Klasse das gleiche Lernziel. So kann etwa ein Kind mit geistiger Behinderung andere individuelle Lernziele haben als seine nichtbehinderten Klassenkameraden. Für das gemeinsame Lernen wird die Landesregierung zusätzliche Lehrerinnen und Lehrer beschäftigen. „Wir stellen schon für das nächste Schuljahr 200 Sonderpädagogen mehr ein“, so Kretschmann. Diese werden zur Inklusion an Regelschulen eingesetzt.
Sonderschulen werden nicht abgeschafft Das Land wird die Sonderschulpflicht abschaffen, nicht aber die Sonderschulen. „Es gibt viele Eltern, die wünschen, dass ihre Kinder auf Sonderschulen unterrichtet werden. Das wollen wir gewährleisten“, macht Kretschmann deutlich. Außerdem werde auch in Zukunft die sonderpädagogische Kompetenz dieser Schulen benötigt.Der Ministerpräsident betont im Interview, dass Inklusion die Aufgabe aller Schularten „von der Grundschule bis zum Gymnasium“ sei. Die Inklusion soll mit Änderung des Schulgesetzes ab dem Schuljahr 2015/16 an den Schulen im Land umgesetzt werden. Weitere Informationen hier
Gesundheitsministerkonferenz unterstützt Partnerprozesses ‚Gesund aufwachsen für alle!‘
Auf der 87. Gesundheitsministerkonferenz (GMK) am 26. und 27. Juni 2014 in Hamburg unter Vorsitz von Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks haben die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder den Beschluss „Unterstützung des kommunalen Partnerprozesses ‚Gesund aufwachsen für alle!‘ und Umsetzung gesundheitsziele.de“ gefasst. Der Beschluss begrüßt den kommunalen Partnerprozess und hebt ihn als eine geeignete Initiative für kommunale Strategien für das Gesundheitsziel „gesund aufwachsen“ hervor. Die Gesundheitsministerkonferenz setzt sich dafür ein, den Partnerprozess im Rahmen der in Ländern und Kommunen vorhandenen Kooperationsstrukturen zu stärken und die von Ländern und Krankenkassen finanzierten Koordinierungsstellen Gesundheitliche Chancengleichheit in die Begleitung und Steuerung der Aktivitäten für ein gesundes Aufwachsen einzubeziehen. Die Programme zur Förderung der Frühen Hilfen und der Partnerprozess sollen stärker miteinander verbunden werden. Die GMK bittet den Bund, die Gesetzlichen Krankenkassen, die Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) sowie die Kultusministerkonferenz (KMK) der Länder, das Anliegen des Partnerprozesses im Handlungsfeld gesund aufwachsen jeweils auf geeignete Weise zu unterstützen. Die Förderung der Koordinierungsstellen Gesundheitliche Chancengleichheit in den Ländern durch die Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) wird sehr begrüßt – die GMK bittet, diese Förderung zur Unterstützung des Partnerprozesses angemessen zu erweitern. Mit den Handlungsempfehlungen „Gesundheitschancen von sozial benachteiligten Kindern und Jugendlichen nachhaltig verbessern!“ wurde im Rahmen des Kooperationsverbundes Gesundheitliche Chancengleichheit eine fachliche Basis geschaffen, um Ansätze und Strategien zur Stärkung von Kindern, Jugendlichen und Familien in belasteten Lebenslagen zu formulieren. Seit 2011 begleitet der langfristig angelegte kommunale Partnerprozess „Gesund aufwachsen für alle!“ die Umsetzung vor Ort. Zentrale Unterstützer des Partnerprozesses sind die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), die kommunalen Spitzenverbände, der Deutsche Städtetag, der Deutsche Städte- und Gemeindebund und der Deutsche Landkreistag – sowie das Gesunde Städte-Netzwerk. Der GMK-Beschluss ist ein weiterer Beitrag, die Bündelung von Gesundheitsförderung und Prävention im kommunalen Rahmen zu stärken. So beschreibt der Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbandes in seiner aktuellen Fassung von 2010 (S. 31): „Die Kommune / der Stadtteil bietet ein besonders geeignetes Setting der Gesundheitsförderung, weil die kommunale Lebenswelt von hoher gesundheitlicher Relevanz für die dort lebenden Menschen ist und diese hier zugleich in ihren alltäglichen Lebenszusammenhängen erreicht werden können.“ Mit ihrer gemeinsamen Empfehlung von 2013 streben die kommunalen Spitzenverbände und die gesetzliche Krankenversicherung an, „durch eine intensivierte Kooperation im Rahmen primärpräventiver und gesundheitsfördernder Maßnahmen von Städten, Gemeinden und Landkreisen und Krankenkassen Synergien zu erschließen“ (S. 2). Mit ihrem Beschluss hat die GMK eine Vorlage gegeben, die Bedeutung der kommunalen Ebene für Gesundheitsförderung und Prävention hervorzuheben. Die gesundheitsfördernde Gestaltung lokaler Lebenswelten und das gemeinsame und möglichst abgestimmte Wirken der verschiedenen Akteure gehört auch zu den Zielen, die mit einem Präventionsgesetz verbunden werden. In der Pressemitteilung zur GMK heißt es dazu: „Die Länder halten auch mit Blick auf die demografische Entwicklung ein Gesundheitsförderungs- und Präventionsgesetz für dringend geboten. In die Konzeption des Gesetzes sollen bisherige erfolgreiche Ansätze auf Länderebene einfließen. Prävention und Gesundheitsförderung müsse sich über alle Altersstufen erstrecken und vor allem in den lokalen Lebenswelten stattfinden.“ Diese kooperative Orientierung wird in dem GMK-Beschluss selber praktiziert, indem Partner des Gesundheitsbereichs wie die Jugend- und Familienministerkonferenz, die Kultusministerkonferenz, der Bund oder die Kassen gebeten werden, mit ihren Mitteln den Themenkomplex des ‚gesund Aufwachsen‘ mit zu befördern. Für die Akteure in den Kommunen und Ländern ist solch ein Beschluss ein wichtiger Beleg, dass deren Arbeit politisch wahrgenommen und unterstützt wird. (...) Der Partnerprozess bietet Kommunen ein Forum, um sich über die Entwicklung und Umsetzung lebenslauforientierter Gesundheitsstrategien bundes- und landesweit auszutauschen und in gemeinschaftliche Lern- und Entwicklungsprozesse einzutreten. Aktuell beteiligen sich mittlerweile 40 Kommunen mit einer offiziellen Vereinbarung am Partnerprozess, weitere 35 nehmen am Fachaustausch über die Internetplattform www.inforo-online.de teil. Die Koordinierungsstellen Gesundheitliche Chancengleichheit, die es in allen Bundesländern gibt, stellen die zentrale praktische Unterstützungsstruktur dar. Der Wortlaut des Beschlusses ist einzusehen unter www.gmkonline.de/Beschluesse.html?id=192&jahr. Quelle: Online-Information von Klaus-Peter Stender, Fachabteilung Gesundheitsdaten und Gesundheitsförderung der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz der Freien und Hansestadt Hamburg vom 8.7.2014
Bertelsmann-Stiftung: Qualität bleibt in der frühkindlichen Bildung oft auf der Strecke
In der frühkindlichen Bildung bleibt gute Qualität oftmals auf der Strecke, weil viele Kindertageseinrichtungen nicht genügend Erzieherinnen haben. Die Personalschlüssel für Kitas in Deutschland weichen teilweise erheblich von einem kindgerechten und pädagogisch sinnvollen Betreuungsverhältnis ab und sind zudem von Bundesland zu Bundesland höchst unterschiedlich. In Bremen und Baden-Württemberg ist eine Erzieherin in den Krippen durchschnittlich für drei Kinder zuständig, in Sachsen-Anhalt hingegen für mehr als sechs Kinder. „Wir brauchen dringend einheitliche Qualitätsstandards, die in einem Bundes-Kita-Gesetz geregelt sind“, sagte Jörg Dräger, Vorstand der Bertelsmann Stiftung. Würden die von der Bertelsmann Stiftung empfohlenen Personalschlüssel für alle Kitas in Deutschland verbindlich gelten, wären 120.000 zusätzliche Erzieherinnen erforderlich. Die Bertelsmann Stiftung empfiehlt, dass bei den unter Dreijährigen eine Erzieherin für höchstens drei Kinder verantwortlich ist. Für die Altersgruppe ab drei Jahren sollte der Personalschlüssel nicht schlechter als 1 zu 7,5 sein. „Politik und Praxis sollten sich auf bundesweite kindgerechte Standards einigen, damit alle Kita-Kinder in Deutschland gute Bildungschancen haben“, sagte Dräger. Diese Standards müssten in einem Bundes-Kita-Gesetz geregelt werden. Dort könnten auch Zeitbudgets für Leitungsaufgaben sowie Qualitätskriterien für Fort- und Weiterbildungen sowie die Mittagsverpflegung festgelegt werden. Erst kürzlich hatte eine Studie der Bertelsmann Stiftung beim Kita-Essen erhebliche Defizite offen gelegt. „Der Kita-Rechtsanspruch hat die Bundesländer gezwungen, die Quantität der Kita-Plätze zu erhöhen. Nun sollte ein Bundes-Kita-Gesetz dafür sorgen, dass auch überall die Qualität stimmt“, sagte Dräger. Von angemessenen Betreuungsverhältnissen in ihren Kitas sind die Bundesländer nach wie vor unterschiedlich weit entfernt. Das geht aus dem aktuellen „Ländermonitor Frühkindliche Bildungssysteme“ hervor, mit dem die Bertelsmann Stiftung seit sechs Jahren die Entwicklung der Kindertageseinrichtungen beobachtet. Auffällig ist vor allem das Ost-West-Gefälle: Während in den ostdeutschen Krippen sich eine Erzieherin um durchschnittlich 6,3 Kinder kümmern muss, kommen im Westen 3,8 Kinder auf eine Erzieherin. Dieses statistische Betreuungsverhältnis sieht im Kita-Alltag sogar noch ungünstiger aus. Weil eine Erzieherin aufgrund von Teamgesprächen, Fortbildung und Urlaub höchstens 75 Prozent ihrer Arbeitszeit für pädagogische Arbeit nutzen kann, betreut sie im Osten tatsächlich mindestens acht und im Westen fünf Kinder. Den Empfehlungen der Bertelsmann Stiftung von 1 zu 3 entsprechen bei den Krippen derzeit am ehesten die Personalschlüssel in Bremen (1 zu 3,2) und Baden-Württemberg (1 zu 3,3). In Sachsen-Anhalt hingegen ist eine Erzieherin für durchschnittlich 6,7 Kinder zuständig. Ähnlich groß sind die Unterschiede zwischen den Bundesländern auch für Kinder ab drei Jahren. Statistisch liegt in dieser Altersgruppe der Personalschlüssel im Westen bei 1 zu 9,1 und im Osten bei 1 zu 12,7. Vorzeigeländer sind erneut Bremen (1 zu 7,7) und Baden-Württemberg (1 zu 8). Schlusslicht ist Mecklenburg-Vorpommern, wo eine Erzieherin für fast doppelt so viele Kinder (1 zu 14,9) verantwortlich ist. (…) Zum „Ländermonitor Frühkindliche Bildungssysteme“: Grundlage des jährlich aktualisierten Ländermonitors sind Auswertungen von Daten der statistischen Ämter des Bundes und der Länder aus der Kinder- und Jugendhilfestatistik und weiteren amtlichen Statistiken sowie einer Befragung aller zuständigen Fachministerien der Bundesländer durch die Bertelsmann Stiftung. Stichtag für die Datenerhebung war der 1. März 2013. Die Berechnungen hat der Forschungsverbund Deutsches Jugendinstitut / Technische Universität Dortmund durchgeführt. Zu unterschiedlichen Themen finden Sie Daten und Fakten zu den frühkindlichen Bildungssystemen im Internet unter www.laendermonitor.de Die in der Pressemitteilung angegebenen Betreuungsrelationen beziehen sich jeweils auf das Verhältnis Vollzeitkraft zu Ganztagskind. Der Personalschlüssel umfasst die Gesamtarbeitszeit einer Erzieherin, die sie einerseits direkt mit Kindern verbringt und darüber hinaus für weitere Aufgaben benötigt wie z. B. Elterngespräche, Teamsitzungen, Fortbildung oder die Kooperation mit anderen Institutionen. Für diese Aufgaben benötigt sie mindestens 25 Prozent ihrer Arbeitszeit. Hieraus ergibt sich bei einem Personalschlüssel von 1 zu 3 im Kita-Alltag eine Fachkraft-Kind-Relation von einer Vollzeitkraft zu vier Ganztagskindern. Quelle Pressemitteilung der Bertelsmann Stiftung vom 25.7.2014
Statistisches Bundesamt: Mit 42.100 Inobhutnahmen neuer Höchststand im Jahr 2013
Im Jahr 2013 haben die Jugendämter in Deutschland 42.100 Kinder und Jugendliche in Obhut genommen. Das waren gut 1.900 Minderjährige (+ 5 Prozent) mehr als 2012. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, hat die Zahl der Inobhutnahmen in den letzten Jahren stetig zugenommen, gegenüber 2008 (32.300 Inobhutnahmen) stieg sie um 31 Prozent. Der häufigste Anlass für die Inobhutnahme eines/einer Minderjährigen war mit einem Anteil von 40 Prozent (16.900 Kinder und Jugendliche) die Überforderung der Eltern beziehungsweise eines Elternteils. Erneut stark zugenommen hat die Zahl der Minderjährigen, die aufgrund einer unbegleiteten Einreise aus dem Ausland in Obhut genommen wurden. Insgesamt kamen 2013 rund 6.600 Kinder und Jugendliche ohne Begleitung einer sorgeberechtigten Person über die Grenze nach Deutschland, sechsmal mehr als im Jahr 2008 (1.100 Minderjährige). Rund 5.900 dieser jungen Menschen (89 Prozent) waren männlich, dagegen reisten nur etwa 700 Mädchen unbegleitet nach Deutschland ein. Knapp 4.600 (69 Prozent) der Minderjährigen waren 16 oder 17 Jahre alt. Eine Inobhutnahme ist eine kurzfristige Maßnahme der Jugendämter zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, die sich in einer akuten, sie gefährdenden Situation befinden. Jugendämter nehmen Minderjährige auf deren eigenen Wunsch oder auf Grund von Hinweisen Anderer – beispielsweise der Polizei oder von Erzieherinnen und Erziehern – in Obhut und bringen sie in einer geeigneten Einrichtung unter, zum Beispiel in einem Heim. Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Statistischen Bundesamtes unter www.destatis.de -> Publikationen -> Thematische Veröffentlichungen -> Soziales. Die vollständige Pressemitteilung (inklusive PDF-Version) mit Tabelle sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter http://www.destatis.de/presseaktuell zu finden. Quelle: Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 25.7.2014
Zahl der Adoptionen leicht angestiegen
276 Jungen und 300 Mädchen wurden 2013 in Baden-Württemberg adoptiert Nach Feststellung des Statistischen Landesamtes wurden im Jahr 2013 in Baden-Württemberg 576 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren adoptiert. Das sind 20 Adoptionen und somit 3,6 Prozent mehr als im Vorjahr. Im Jahr 2012 waren die Adoptionen im Vergleich zum Vorjahr um 15 Prozent gesunken. Seit dem Jahr 1990 ist die Zahl der adoptierten Kinder und Jugendlichen um fast 50 Prozent zurückgegangen.Von den 276 Jungen und 300 Mädchen waren 43 Prozent (247) zwischen 3 und 12 Jahre alt, knapp ein Drittel (169) hatte das 3. Lebensjahr noch nicht erreicht. http://www.statistik-bw.de/Pressemitt/2014242.asp
Bundesfamilienministerium: Hohes Tempo beim Kita-Ausbau für unter Dreijährige
Der Kitausbau geht mit hohem Tempo voran: Am 1. März 2014 wurden 661.965 Kinder unter drei Jahren betreut, wie das Statistische Bundesamt am 16. Juli bekannt gegeben hat. Um rund 64.000 stieg damit die Zahl betreuter Kinder seit dem 1. März 2013. Von 2012 bis 2013 in waren es nur rund 38.000 Kinder. Dies zeigt, dass die Länder den Ausbau massiv vorangetrieben haben. Der Bedarf ist damit aber noch nicht flächendeckend gedeckt. 2013 wünschten sich im Bundesschnitt 41,7 Prozent der Eltern eine Betreuung für ihr Kind unter drei Jahren. Dieser Bedarf unterscheidet sich regional und lokal erheblich, sogar zwischen einzelnen Stadteilen bis zu 27 Prozent. Immer mehr Eltern wünschen sich einen Ganztagsplatz oder wenigstens einen erweiterten Halbtagsplatz mit Mittagsbetreuung für ihr Kind. „Die Zahlen zeigen, dass wir hier auf einem guten Weg sind. Aber sie zeigen auch: Wir sind noch nicht am Ziel angekommen. Klar ist, wir brauchen mehr Kitaplätze - und wir brauchen gute Kitaplätze“, sagt Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig. „Wir werden in dieser Legislatur eine Milliarde für den Kita-Ausbau zur Verfügung stellen. Dabei legen wir den Schwerpunkt auf die Ganztagesbetreuung und die gesunde Verpflegung. Weitere 400 Millionen Euro werden für die Sprachförderung eingesetzt. (…) Die Bundesregierung wird noch im Sommer die gesetzlichen Grundlagen für den weiteren Ausbau schaffen, so dass auch nach Ausschöpfung der bisherigen vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel ab 2015 weitere Plätze geschaffen werden können. Weitere Informationen finden Sie unter www.esf-regiestelle.eu und www.frühe-chancen.de Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 16.7.2014
Statistisches Bundesamt: Anstieg der Zahl unter Dreijähriger in Kindertagesbetreuung
Zum 1. März 2014 wurden rund 662.000 Kinder unter 3 Jahren in einer Kindertageseinrichtung oder in öffentlich geförderter Kindertagespflege betreut. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen weiter mitteilt, waren dies knapp 64.000 Kinder beziehungsweise 10,6 Prozent mehr als im Vorjahr, nach einem Anstieg von 6,8 Prozent (+ 38 000 Kinder) zwischen dem 1. März 2012 und dem 1. März 2013. Seit dem 1. August 2013 gibt es für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen bundesweiten Rechtsanspruch auf einen öffentlich geförderten Betreuungsplatz. Bei den hier veröffentlichten Daten handelt es sich um vorläufige Ergebnisse der Statistik der Kinder- und Jugendhilfe. Gegenstand der Erhebung ist die Inanspruchnahme der Kindertagesbetreuung, das heißt, es werden nur tatsächlich betreute Kinder berücksichtigt. Die Entwicklung der Anzahl der betreuten Kinder fiel im Ländervergleich unterschiedlich aus. In Nordrhein-Westfalen (+ 20,0 Prozent) und Bremen (+ 17,5 Prozent) waren die höchsten Zuwachsraten gegenüber dem Vorjahr festzustellen. Die niedrigsten Steigerungen gab es in Sachsen-Anhalt (+ 0,3 Prozent), Mecklenburg-Vorpommern (+ 1,5 Prozent) und Thüringen (+ 1,9 Prozent). Dabei ist zu beachten, dass in den ostdeutschen Flächenländern bereits hohe Betreuungszahlen erreicht wurden. Die Steigerungen fallen dort dementsprechend nur noch gering aus. Die Mehrzahl der Eltern von Kindern unter 3 Jahren nutzten die Tagesbetreuung in Einrichtungen (84,8 Prozent). Mit einem Anteil von bundesweit 15,2 Prozent spielte die Kindertagespflege bei einer Tagespflegemutter oder einem -vater nach wie vor eine deutlich geringere Rolle. Gegenüber dem Vorjahr ist eine leichte Verlagerung zur Tagesbetreuung in Einrichtungen festzustellen (+ 0,6 Prozentpunkte). Im März 2014 gab es bundesweit 53.466 Einrichtungen und 44.835 Tagespflegemütter und -väter. Gegenüber dem Vorjahr stieg sowohl die Zahl der Kindertageseinrichtungen (+ 1,9 Prozent) als auch die Zahl der Kindertagespflegepersonen (+ 2,0 Prozent) geringfügig. Endgültige Ergebnisse werden voraussichtlich im September 2014 veröffentlicht. Weiterführende Daten zur Situation der Kindertagesbetreuung in Deutschland auf Basis der vorläufigen Daten finden Sie unter www.destatis.de --> Zahlen & Fakten --> Gesellschaft & Staat --> Soziales --> Sozialleistungen --> Kinder- & Jugendhilfe --> Tabellen. Die vollständige Pressemitteilung (inklusive PDF-Version) mit Tabelle sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter http://www.destatis.de/presseaktuell zu finden. Quelle: Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 16.7.2014
Aktuelle Zahlen zum Unfallgeschehen durch den KiGGS
Der Kinder- und Jugendgesundheitssurvey, die repräsentative Studie zur Gesundheit der Kinder und Jugendlichen in Deutschland, ist mit seiner lang angelegten Strategie auch für die Bewertung des Verletzungsgeschehens sehr aufschlussreich. Die Ergebnisse der von 2009 bis 2012 durchgeführten Folgebefragung „Welle 1“ sind vom Robert Koch-Institut aktuell veröffentlicht worden. Demnach ist die Zahl der Kinderunfälle im Vergleich zur KiGGS-Basiserhebung mit einer Rate von gut 15 Prozent behandlungsbedürftigen Unfällen bei den unter 18-Jährigen unverändert hoch geblieben. Unfallverletzungen gehören immer noch zu den häufigsten gesundheitlichen Beeinträchtigungen im Kindes- und Jugendalter. Die Studie liefert detaillierte Zahlen zu Unfallhäufigkeiten, Unfallorten sowie Alters- und Geschlechtsverteilungen und sozio-ökonomischen Determinanten. Demnach wurden 15,5 Prozent der 1- bis 17-jährigen Kinder und Jugendlichen innerhalb eines Jahres wegen eines Unfalls ärztlich behandelt. Jungen waren mit einer Rate von 17 Prozent signifikant häufiger von behandlungsbedürftigen Unfällen betroffen als Mädchen (14 Prozent). 12,3 Prozent der verunglückten Kinder mussten mindestens eine Nacht im Krankenhaus verbringen. Die meisten Unfälle geschahen bei den unter 18-Jährigen zu Hause, in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen sowie auf dem Spielplatz/in Sporteinrichtungen. Je höher der soziale Status der Familie, desto seltener erfolgte nach Unfällen eine Krankenhausbehandlung. Weitere interessante Ergebnisse, die noch nicht publiziert sind, sind zu erwarten. Vertiefende Erkenntnisse zu Einflussfaktoren und Ausprägungen von Kinderunfällen können, sobald ein Public Use File zur Verfügung steht, auch mittels eigener Sonderauswertungen erreicht werden. 14 aktuelle Fachbeiträge zum KiGGS – neben einem Übersichtsartikel zum Unfallgeschehen auch ein Beitrag zu körperlich-sportlicher Aktivität und Nutzung elektronischer Medien im Kindes- und Jugendalter– sind in der Juli-Ausgabe des Bundesgesundheitsblatts veröffentlicht. Alle Beiträge stehen auch zum Download zur Verfügung: hier Quelle: Pressemitteilung der BAG Mehr Sicherheit für Kinder vom 23.7.2014
Studie der Konrad-Adenauer-Stiftung zum Thema „Familienleitbilder“
Die Familienpolitik braucht eine Neuausrichtung, die die gesellschaftliche Realität abbildet und unterschiedliche Lebensmodelle akzeptiert. Bislang ist die Familienpolitik inkonsistent, zersplittert und lässt keine strategische Ausrichtung erkennen - Zu diesem Schluss kommt die jetzt veröffentlichte Studie "Familienleitbilder in Deutschland", die die Konrad-Adenauer-Stiftung vom Bundesinstitut für 2013 hat durchführen lassen. Dafür wurden 5.000 Menschen zwischen 20 und 39 Jahren zu Wunsch und Wirklichkeit befragt. Herausgekommen ist dabei: Viele jungen Menschen, vor allem Frauen, fühlen sich überfordert mit den Ansprüchen, die gestellt werden - die teilweise auch noch konterkarieren. So gebe es heute das Bild der verantworteten Elternschaft, die hochpädagogiersiert sei und mit bestimmten materiellen Voraussetzungen verbunden sei. Christine Henry-Huthmacher, Herausgeberin der Studie und Koordinatorin für Bildungs-, Familien- und Frauenpolitik bei der KAS sagte gegenüber dem Deutschlandfunk: „Wenn ich das Haus nicht habe, wenn ich das Einkommen nicht habe, wenn ich keine Berufsausbildung habe, dann ist es immer schwieriger, Familie zu gründen. Das heißt, diese Voraussetzungen sollten dann schon alle gegeben sein, um überhaupt Familie gründen zu wollen.“ Zum anderen gebe es überfrachtete Mütterrollen, die einen Spannungsbogen in sich trügen. Henry-Huthmacher: „Frauen sollen heute bitteschön berufstätig sein und am liebsten noch Karriere machen und am Nachmittag mit dem Kind Hausaufgaben machen und dazwischen das Kind fördern und ernähren.“ Zugleich gebe es viele negativ konnotierte Mütterbilder, wie die "Rabenmutter" oder das "Heimchen am Herd". Es brauche, so die Studie, deshalb nun eine Debatte darüber: Wie kann jungen Menschen das ermöglicht werden, was sie unter einer guten Familie verstehen - und das ist, wie die Studie belegt, heute eben höchstunterschiedlich. Für 100 Prozent der Befragten ist das verheiratete Ehepaar, bestehend aus Mann und Frau, plus Kind Familie. Das ist für 97 Prozent aber auch das unverheiratete Paar mit Kind; für 88 Prozent auch das homosexuelle Paar mit Kind. Das Kind aber ist der zentrale Bestandteil und werde auch, so die Studie, von den meisten jungen Menschen als selbstverständlicher Bestandteil des Lebenskonzeptes verstanden. Es sollten deshalb ein Leitbild von der Politik vorgegeben sowie die Rahmenbedingungen dafür, damit verschiedene Modelle möglich sind - und akzeptiert werden. Hier gibt es die gesamte Studie als pdf: http://www.kas.de/wf/de/33.38060/
Kurzreport: Einkommenslage älterer Menschen in Baden-Württemberg
Die FamilienForschung Baden-Württemberg im Statistischen Landesamt hat im Auftrag des Sozialministeriums einen ersten Kurzreport zur Einkommenslage und Armutsgefährdung älterer Menschen in Baden-Württemberg erstellt. Dieser ist ein Baustein der neu eingeführten Armuts- und Reichtumsberichterstattung des Landes. Der erste umfassende Armuts- und Reichtumsbericht für Baden-Württemberg, dessen Erstellung vom Landesbeirat für Armutsbekämpfung und Prävention begleitet wird, wird im Jahr 2015 vorgelegt. Sein Schwerpunkt wird das Thema Kinderarmut sein. Das Konzept der Landesregierung sieht vor, diesen Bericht durch aktuelle Kurzreports und Kongresse zu ergänzen. Der jetzt veröffentlichte Kurzreport zeigt, dass die durchschnittlichen verfügbaren Haushaltseinkommen älterer Menschen in Baden-Württemberg über denen der Gesamtbevölkerung liegen. Während in der Gesamtbevölkerung die Ungleichheit der Einkommen seit 2005 tendenziell zugenommen hat, ist dies für ältere Menschen nicht der Fall. Zugleich ist die Einkommenslage im Alter von einer hohen Heterogenität gekennzeichnet. Das bedeutet, auch wenn es dem Durchschnitt der älteren Menschen in Baden-Württemberg finanziell relativ gut geht, gibt es Bevölkerungsgruppen, für die sich die Einkommenslage im Alter problematisch darstellt. Dazu gehören insbesondere ältere alleinlebende Frauen. Die wichtigste Einkommensquelle im Alter stellen Renten- oder Pensionseinkünfte dar. Dabei liegen in der gesetzlichen Rentenversicherung die durchschnittlichen Rentenzahlbeträge für Neurentnerinnen und -rentner unterhalb des Niveaus der Beträge für Bestandsrentnerinnen und -rentner. Die Ergebnisse sprechen nicht für eine aktuell stark erhöhte Armutsgefährdung im Alter. Vielmehr betrifft Armutsgefährdung derzeit häufiger Kinder und Jugendliche. Von den Älteren ab 65 Jahren in Baden-Württemberg waren 2012 laut Mikrozensus 17 % armutsgefährdet, im Bevölkerungsdurchschnitt waren es 15 % und unter den Kindern und Jugendlichen 18 %. Deutlicher wird der Unterschied mit Blick auf dauerhafte Armutslagen. So sind Ältere überwiegend nur kurzzeitig (das heißt ein Jahr) armutsgefährdet, für Kinder und Jugendliche bedeutet Armutsgefährdung dagegen häufiger einen länger andauernden Zustand. Auffallend ist allerdings, dass die Armutsgefährdungsquote von Menschen von 70 Jahren und älter mit 18 % die Quote der Kinder und Jugendlichen erreicht (Schaubild 10 Report). Lesen Sie mehr dazu hier
Öfter zusammen Elternzeit
Berlin: (hib/AW) Die Zahl der Elternpaare, bei denen sowohl Mütter als auch Väter Elterngeld beziehen, ist in den vergangenen Jahren gestiegen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/1594) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/1594) hervor. Im Jahr 2009 waren es nach Angaben der Regierung rund 139.000 Paare, im Jahr 2010 bereits rund 155.000 Paare. Im ersten Halbjahr 2012 verzeichnet die Regierung rund 85.000 Paare, bei denen sowohl die Mütter als auch die Väter Elterngeld beziehen. Ebenfalls steigt nach Regierungsangaben der Anteil der Paare, bei denen Mütter und Väter zumindest zweitweise oder über den gesamten Zeitraum gleichzeitig Elterngeld beziehen, von 61,8 Prozent (2009) auf 69,2 Prozent (2012). Weitere Informationen Quelle: Infobrief des Landesfamilienrates
Neues aus der FaFo
Neuer Praxisordner "Verwaltung der Zukunft" erschienen Praktische Tipps und Lösungen für eine moderne Personalpolitik http://www.kompetenzzentrum-bw.de/FFBetr/Aktuelles/detail.asp?20140725.4.xml
Neuer Report der FamilienForschung Baden-Württemberg erschienen Thema: „Lebenssituation von Kindern mit Behinderungen“ http://www.familienfreundliche-kommune.de/FFKom/Aktuelles/detail.asp?20140723.1.xml
Monitor Familienforschung – Ausgabe 33: Mehr Zeit für Familien - kommunale Familienzeitpolitik in Deutschland Die Lebenswirklichkeit von Familien hat sich verändert. Das alte Modell, nach dem der Mann das Geld nach Hause bringt und sich die Frau um Haus und Kinder kümmert und etwas dazuverdient, entspricht schon lange nicht mehr den Wünschen der heutigen Eltern. Am liebsten hätten Mütter wie Väter gern beides, Familie und Beruf. Familien geht es um eine gute Balance im Leben, und sie wünschen sich ein partnerschaftliches Miteinander. 60 Prozent der Paare mit kleinen Kindern halten partnerschaftliche Vereinbarkeit von Familie und Beruf für das ideale Lebensmodell. Allerdings gelingt es nur 14 Prozent der Eltern, diesen Wunsch auch umzusetzen. Dieses Missverhältnis zwischen Wunsch und Wirklichkeit, das zu großer Unzufriedenheit führt, müssen wir gemeinsam überwinden. Zeit ist dabei eine Schlüsselressource. Eltern brauchen und wollen mehr Zeit für die Familie. Ziel einer modernen Familienpolitik ist es, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern, damit Familien mehr Flexibilität in der Gestaltung ihres Familienlebens haben. Ich will eine Politik, die die Partnerschaftlichkeit innerhalb der Familie fördert. Dazu gehört in erster Linie eine familienfreundliche Arbeitswelt. Aber auch in den Kommunen müssen Politik und Wirtschaft umdenken und Lösungen finden, damit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gelingt und Eltern nicht in Zeitkonflikte geraten. Kommunen können gewinnen, wenn sie die Gestaltung der zeitlichen Rahmenbedingungen von Familien zu ihrer Aufgabe machen. Kommunale Familienzeitpolitik ist dafür eine Erfolg versprechende Strategie. Hier gibt es den Monitor zum Download: http://www.landesfamilienrat-bw.de/images/Monitor-Familienforschung-Ausgabe-33.pdf
Neue Arbeitshilfe "Kleine Kirchenforscher - Erkundungsspielräume mit den Kleinsten"
Diese Arbeitshilfe ist in Kooperation mit der Fachberatung Kindertagesstätten, der Arbeitsstelle Kindergottesdienst und dem Fachbereich Familienbildung der EEB entstanden. Das Format ist DIN A 5 quer mit Spiralbindung inklusive einer CD-Rom. Sie hat 124 Seiten, viele Bilder und zu jedem "Blickwinkel" gibt es kurze Hintergrundinformationen und den vollständigen Ablauf für die jeweilige Einheit. Die AH kostet 8,- € (zzgl. Versankosten) und ist zu beziehen über die: Evangelische Erwachsenenbildung Niedersachsen Landesgeschäftsstelle Archivstr. 3, 30169 Hannover. Tel.: 0511 / 1241-483. Karin.Spintig@evlka.de Weitere Informationen siehe Flyer im Anhang
Die Faire Woche: „Ich bin Fairer Handel“
Die Faire Woche ist ein bundesweiter Aktionszeitraum rund um das Thema Fairer Handel. Bei rund 5.000 Veranstaltungstagen von Weltläden, Aktionsgruppen, Supermärkten, Kantinen und Einzelpersonen informieren sich fast eine Millionen Menschen über den Fairen Handel. Bei Fairen Probieraktionen, Vorträgen und Gesprächen mit Produzentenvertretern, Fahrradtouren und vielfältigen anderen Aktionsideen wird der Faire Handel erlebbar. Die Akteure verfolgen das gemeinsame Ziel, den Fairen Handel in Deutschland noch stärker ins öffentliche Bewusstsein zu rücken. Veranstalter der Fairen Woche ist das Forum Fairer Handel in Kooperation mit TransFair e.V. und dem Weltladen Dachverband. Der Arbeitskreis Öffentlichkeitsarbeit des Forums plant und organisiert die Aktionswoche. Die Faire Woche wird vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), dem Evangelischen Entwicklungsdienst (EED)/Brot für die Welt und dem Bischöflichen Hilfswerk MISEREOR finanziell gefördert. Vom 12. bis 26. September 2014 findet die 13. Faire Woche statt. Bei der größten Aktionswoche des Fairen Handels werden auch in diesem Jahr wieder mehrere tausend Veranstaltungen bundesweit dazu einladen, den Fairen Handel kennenzulernen und Kaffee, Tee, Schokolade und andere fair gehandelte Köstlichkeiten zu genießen. Zahlreiche Veranstaltungen werden Gelegenheiten bieten, im Gespräch mit Akteuren des Fairen Handels wie z. B. Vertreterinnen und Vertreter von Produzentenorganisationen mehr über die Hintergründe und Wirkungen des Fairen Handels zu erfahren. Weitere Informationen hier: http://www.faire-woche.de/die-faire-woche/
27.09.2014, 9-18 Uhr: LEFino-Qualifizierung, Baustein 6 27.09.2014, 9-16 Uhr: Eltern-Kind-Qualifizierung, fällt mangels TN aus!!!! 01.10.2014, 10-11.30 Uhr: AG LOC, Videokonferenz 07.10.2014, 9-12.30 Uhr: LEF-Vorstandssitzung 09.10.2014, 9-12 Uhr: AG Gesundheit, LEF-Geschäftsstelle 11.10.2014, 9-16 Uhr: LEFino-Qualifizierung, erster Praxistag 16.10.2014, 9-18 Uhr: BWL-Fortbildung, 2. Modul "Personalverwaltung" 18.10.2014, 9-16.30 Uhr: LEF-Fortbildung 2.6: Kursleitertreff für LEFino- und Eltern-Kind-Gruppenleitungen. Haus Birkach 21.10.2014, 9-18 Uhr: EAEW-Jahrestagung, Bad Boll 23.10.2014, 9-13 Uhr: AG Junge Familie
Redaktion: Kerstin Schmider
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