Antidiskriminierung

Perspektiven im Demokratiefördergesetz – ein Gesetzentwurf der Zivilgesellschaft

Anfang 2023 soll das Demokratiefördergesetz in Kraft treten, doch schon jetzt werden kritische Stimmen laut. Ernüchtert zeigt sich unter anderem auch die Bundesarbeitsgemeinschaft Demokratieentwicklung (BAGD), ein Zusammenschluss von über 60 zivilgesellschaftlichen Organisationen, die das Gesetzt als unzureichend bezeichnen und deshalb einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt haben.

06.10.2022

Eigentlich sollte es Demokratieprojekte langfristig absichern. Doch was aus der Politik zu hören und den Eckpunkten zu entnehmen ist sei ernüchternd, heißt es von der Antonio Amadeus Stiftung, einem Mitglied der BAGD. Geplant sei ein abstraktes Gesetz, das für Projekte wenig ändern würde. Der Gesetzesentwurf der Bundesarbeitsgemeinschaft Demokratieentwicklung (BAGD) zeige hingegen, was im Demokratiefördergesetz geregelt sein müsse, um Projekten gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus die angekündigte Planungssicherheit zu geben – und damit eine Handlungsempfehlung des NSU-Untersuchungsausschusses umzusetzen, die bereits 2017 im Bundestag fraktionsübergreifend beschlossen wurde.

In dem 9-seitigen Entwurf fordert die BAGD unter anderem, dass

  • das Gesetzt konkrete Demokratiegefährdungen benent und klar macht, aus welchen Richtungen die Demokratie angegriffen wird.
  • eindeutige Fördergegenstände benannt werden. Dazu zählt die BAGD die Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt, die Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus, die Ausstiegsberatung und ihre jeweiligen Dachverbände sowie die Kompetenznetzwerke, die bundesweit verschiedene Formen von Demokratiefeindlichkeit bearbeiten.
  • das Gesetzt verbindlich regelt, dass die Zivilgesellschaft an der Erstellung und Umsetzung der Förderrichtlinien beteiligt wird. Denn diese Richtlinien seien laut der BAG ausschlaggebend dafür sein, unter welchen Bedingungen die Fördergelder bei welchen Trägern landen.
  • für die Umsetzung des Demokratiefördergesetzes jährliche eine Summe von 500 Millionen Euro vorgesehen wird.

Grit Hanneforth, Geschäftsführerin des Bundesverbands Mobile Beratung (BMB) sagte hierzu, dass die Desinformationen, Verschwörungserzählungen und Angriffe auf Kommunalpolitik in den vergangenen zwei Jahren noch einmal deutlich gezeigt hätten, dass die Demokratie und die Menschen, die sich für sie einsetzen, in Gefahr seien. Das Demokratiefördergesetz müsse daher halten, was es verspreche und Projekten gegen Rechts-extremismus, Rassismus und Antisemitismus echte Perspektiven bieten. Der Gesetzentwurf der BAGD liefee konkrete Vorschläge hierfür. Die BAGD sei sich einig, dass ein gutes Gesetz nur unter Mitwirkung der Zivilgesellschaft entstehen könne. Auch die Förderrichtlinien seien in Zukunft unter Beteiligung der geförderten Träger zu erarbeiten, evaluieren und weiterzuentwickeln. Dafür gäbe es bereits gute Beispiele, wie beispielsweise im Bereich des Kinder- und Jugendplans des Bundes. Für die Politik hieße das, so Hanneforth, die Gestaltungsmacht zu teilen, um Kompetenz zu gewinnen.

Auch Robert Kusche, Vorstand im Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt (VBRG), äußerte sich zum Gesetztesentwurf und machte deutlich, dass Betroffene von rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt und rechtsterroristischen Attentaten langfristige, solidarische und professionelle Beratungsstrukturen bräuchten. Dies sei wiederum nur mit einer gesetzlichen Grundlage möglich. Daher habe sich auch der VBRG daran beteiligt, im Rahmen der BAGD, einen zivilgesellschaftlichen Gesetzesentwurf in die Debatte einzubringen. Gefordert werde ein modernes und inklusives Demokratieverständnis, ein gesetzlich verankerter Mechanismus zur Beteiligung der Zivilgesellschaft bei der Erstellung von Förderrichtlinien, die klare Benennung der zu fördernden zivilgesellschaftlichen Strukturen und Themen sowie die Festschreibung einer realistischen Mindestsumme, um die Arbeit langfristig abzusichern. Nur so sei es laut Kusche möglich, den mannigfaltigen Herausforderungen gerecht werden.

Timo Reinfrank, Geschäftsführer der Amadeu Antonio Stiftung hob zudem hervor, dass die engagierte Zivilgesellschaft Planungssicherheit brauche und die kleinteilige Projektitis aufhören müsse. Es werde eine Demokratieinfrastruktur benötigt, auf die sich Engagierte und Betroffene rechter Gewalt verlassen können. Ein klar abgestecktes und finanziell unterlegtes Demokratiefördergesetz sei auch die Ansage an den organisierten Rechtsextremismus, dass ihm die demokratische Gesellschaft die Stirn bietet.

Den Gesetzentwurf ist auf der Website der Amadeu Antonio Stiftung einsehbar.

Zur Bundesarbeitsgemeinschaft Demokratieentwicklung

Die BAGD ist eine bundesweite Vernetzungsplattform von über 60 Vereinen, Verbänden und Initiativen, die sich für die Demokratie und gegen Rechtsextremismus einsetzen. Das Gremium wurde 2006 gegründet, trifft sich regelmäßig zum Austausch und agiert als politisches Sprachrohr. Die Amadeu Antonio Stiftung ist Mitglied der BAGD.

Quelle: Amadeu Antonio Stiftung vom 27.09.2022

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