LEF Newsletter_2015_07

LEF
  Newsletter 2015-07  
 

Liebe Mitglieder der LEF,

die Sommerferien sind schon in vollem Gang und damit auch die Urlaubszeit und die Zeit der Kinderferienbetreuung. Ich wünsche Ihnen zwischen Urlaub und Ferienbetreuung auch Zeit, einmal wieder die Stapel auf dem Schreibtisch abzuarbeiten oder den LEF-Newsletter in Ruhe zu lesen!

Folgende Kapitel finden Sie im Newsletter:

(1) LEF-Interna
(2) Fortbildungen, Tagungen und Veranstaltungen
(3) Kirche und Politik
(4) Projekte und Projektgelder
(5) Inklusion
(6) Interkulturelles
(7) Flüchtlinge
(8) Medien
(9) Kita´s
(10) Statistik und Studien
(11) Literatur und Veröffentlichungen
(12) Sonstiges
(13) LEF-Termine im Überblick

(1) LEF-Interna

Aus der LEF-Geschäftsstelle:

LEF-Sommerklausur:
In der letzten Schulwoche vor den Sommerferien fand die LEF-Sommerklausur für alle Leitungen und HPM's aus den Familien-Bildungsstätten der LEF in Bad Boll statt. Am Vortag war noch ein halber Tag Leitungskonferenz angesetzt. Zentrales Ergebnis der Leitungskonferenz war u.a., dass eine AG gegründet wurde, die sich mit dem Thema "Erweiterte Leistungserfassung (eL)" auseinandersetzt und einen Vorschlag erarbeitet, wie Leistungen der FBSen, die sich nicht in UE´s messen lassen, erfasst werden können. Weitere Ergebnisse finden Sie im Protokoll der LK auf der Online-Plattform "LOC".
Das Thema am ersten Tag der diesjährigen Sommerklausur war "No Return - Auswertung der LEF-Strukturreform" unter Leitung von Herrn Prof. Hammer. Zentrales Ergebnis war u.a. eine Bestärkung und Intensivierung der LEF-Online-Community auf www.evangelische-bildung-online-wue.de . Zukünftig werden hier alle Dokumente zentral abgelegt und Mails nur noch an die entsprechenden Gruppenmitglieder versandt. Der interne Bereich der LEF-Homepage wird hiermit nach und nach überflüssig.
Am zweiten Tag gab es eine Ideenwerkstatt mit zwei sehr interessanten Praxisbeispielen und entsprechenden Workshops.
Die Protokolle und weitere Materialien (vor allem vom zweiten Tag) finden Sie auf unserer Online-Plattform www.evangelische-bildung-online-wue.de  in der LOC-Gruppe unter den Dokumenten (noch nicht vollständig).

Veröffentlichung LEFino-Elternbuch:
Das LEFino-Elternbuch ist fertig und findet große Resonanz. Jede Einrichtung der LEF hat ein Probeexemplar erhalten. Falls Sie noch keines bekommen haben, melden Sie sich bitte bei der LEF-Geschäftsstelle.
Für Ihre LEFino-Kurse bzw. für andere Eltern-Kind-Kurse können Sie die LEFino-Elternbücher zum Einzelpreis von 9,99 Euro auf www.lef-wue.de  bestellen. Das LEFino-Elternbuch eignet sich auch als Willkommensgeschenk für Eltern von Neugeborenen, es kann z.B. auch als Babytagebuch verwendet werden.

Jahresbericht der LEF Juli 2014 – Juli 2015
Der Jahresbericht der LEF erscheint jedes Jahr vor den Sommerferien.

Die Inhalte:

  • Qualitätsmanagement: QVB
  • Strukturreformen der LEF
  • Einführung von Web 2.0 als Kommunikationsmedium innerhalb der LEF
  • Landesprogramm STÄRKE
  • Landesfamilienrat
  • Netzwerk Familienbildung Baden-Württemberg
  • Serviceleistungen der LEF
  • LEF-Fortbildungen
  • LEF-Newsletter
  • Die LEF auf dem Kirchentag in Stuttgart: „Familienbildung bildet den Rahmen!“
  • Inklusives LEFino©-Handbuch
  • Väterprojekt

Den gesamten Jahresbericht finden sie hier: http://www.eaew.de/index.php?id=89

Stellenausschreibung 50% Pädagogische Referentin der LEF nach dem Lehrermodell
Kerstin Schmider wird nur noch bis zum Ende des Jahres 2015 als Pädagogische Referentin der LEF arbeiten. Gesucht wird ein/e Lehrer/in, die ab dem 1.2.2016 nach dem Lehrerprogramm des Landes Baden-Württemberg diese Stelle übernehmen kann. Die Stellenausschreibung sehen Sie im Anhang. Bitte leiten Sie diese weiter.

Kongress: "Familienbildung - alle gewinnen" des Netzwerks Familienbildung
Mit mehr als 200 Teilnehmenden war der Kongress des Netzwerks Familienbildung, deren Sprecher Dietmar Lipkow ist, ein voller Erfolg.
Lesen Sie die Pressemitteilung des Landesfamilienrats: "Der Landesfamilienrat Baden-Württemberg fordert anlässlich seines Kongresses "Familienbildung. Alle gewinnen" am 9. Juli die bessere rechtliche und strukturelle Absicherung von Angeboten der Familienbildung.(...)".
Dazu ist auch ein Positionspapier des Landesfamilienrats erschienen. Die 20-seitige Broschüre gibt es sowohl in einer Onlineversion (http://www.landesfamilienrat.de/images/Ver%C3%B6ffentlichungen/Dokumentationen/Familienbildung-Positionspapier2015_online.pdf), als auch gedruckt. Sie kann - gegen Übernahme einer Portopauschale - bei der Geschäftsstelle des Landesfamilienrates (info@landesfamilienrat.de , Frau Lenz) bezogen werden.
Weitere Informationen hier.

Sommerzeit = Urlaubszeit
Dietmar Lipkow ist in der Zeit vom von Ende Juli bis Ende August im Urlaub, Kerstin Schmider wird ab dem 8.8. bis zum Ende der Sommerferien Überstunden abbauen und Urlaub nehmen. In dringenden Fällen wenden Sie sich an Petra Schmidt: p.schmidt@eaew.de .

Aus den Häusern

Villa Butz, HdF Göppingen: Da Frau Masserer aus gesundheitlichen Gründen schon zum Ende dieses Jahres in den Ruhestand geht, wird ab Januar 2016 eine neue Leitung gesucht. Die Stellenanzeige finden Sie im Anhang.

Haus der Familie Böblingen-Sindelfingen: Marion Röcker, Koordinatorin Familienzentren, wurde als Vereinsvorsitzende des Tages- und Pflegelternvereins gewählt. Diese Aufgabe hat sie bereits am 1.7. übernommen. Eine Nachfolge wird/wurde gesucht.
Liebe Frau Röcker, die LEF wünscht Ihnen viel Erfolg bei Ihrer neuen Tätigkeit!

Aus der EAEW

Verabschiedung von Dr. Birgit Rommel:
Die Geschäftsführerin der EAEW und der LageB - Dr. Birgit Rommel - wurde am Montag, den 27.7. in allen Ehren mit knapp 100 Gästen im Hospitalhof verabschiedet. Würdigende Worte gab es u.a. von Frau von Wartenberg, Frieder Leube (als 2. Vorsitzender der EAEW) und Dr. Helmut Dopffel. Networking und auch das Wiedersehen mit ein paar "alten Bekannten" konnte man nach dem offiziellen Teil bei einem leckeren Büffet genießen.

Einführung von Dr. Schnabel:
Die Stabübergabe steht an. Am 29. Oktober 2015 wird Pfarrer Dr. Wolfgang Schnabel als neuer Leiter der Landesstelle der Evangelischen Erwachsenen- und Familienbildung in Württemberg (EAEW) und Geschäftsführer der Landesarbeitsgemeinschaft evangelischer Bildungswerke (LageB) in sein neues Amt eingesetzt. Zu Gottesdienst und Empfang laden wir Sie heute schon herzlich ein. Die Feier beginnt um 17.00 Uhr, im Anschluss an die EAEW-Jahrestagung im Hospitalhof in Stuttgart. Eine Einladung dazu erfolgt nach den Sommerferien.

(2) Fortbildungen, Tagungen und Veranstaltungen

Ökumenische Tagung zum ehrenamtlichen Engagement in Kirche und Gesellschaft: "Wir engagieren uns: Soweit – wie weiter?"

Wann? 25. September 2015 in Berlin
Wo? Berlin
Veranstalter: Evangelische Kirche in Deutschland und das Zentralkomitee der deutschen Katholiken
Weitere Informationen s. Flyer im Anhang

Traumafachtag: Zwischen Traum und Trauma: Menschen auf der Flucht

Wann? Sa, 10.10.15
Wo? Bischof-Leiprecht-Zentrum S-Degerloch
Veranstalter: KiLAG
Weitere Informationen finden Sie unter www.kilag.de  und in der Pressemeldung im Anhang.
Anmeldung: keb@bo.drs.de  – Anmeldeschluss: 01.10.2015

Fachtag: „Eine Woche Mama – eine Woche Papa!“
Ein neuer Weg zum Wohle des Kindes nach einer Trennung?

Wann? 12. Oktober 2015, 13.30-16.30 Uhr
Wo? Jugendherberge Stuttgart
Veranstalter: Das Netzwerk Alleinerziehendenarbeit Baden-Württemberg
Mit Prof. Dr. Sabine Walper, stellvertretende Direktorin, Deutsches Jugendinstitut, München und Sigrid Andersen, Juristin beim Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband, Berlin
Weitere Informationen s. Flyer im Anhang.

Workshop: Kultur- und migrationssensible Beratungskompetenz
Wie der systemisch-lösungsorientierte Ansatz die Arbeit mit Menschen mit Migrationshintergrund erleichtert.

Wann? Montag, 19. (Beginn 10 Uhr) bis Dienstag, 20. Oktober 2015
Wo? München
Veranstalter: istob-Zentrum
Die Arbeit mit MigrantInnen ist für die meisten Institutionen der psychosozialen Arbeit inzwischen Normalität – in den Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe genauso wie in Schulen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Der Umgang mit diesem Kundenkreis stellt die Fachkräfte allerdings permanent vor Herausforderungen bezüglich ihrer Sprache, ihrer Haltung sowie ihres kultursensiblen Vorgehens. In diesem zweitägigen Workshop werden hilfreiche Haltungen, Strategien und Denkanregungen vorgestellt und eingeübt, die die Beratungstätigkeit mit MigrantInnen erleichtern können.

Schwerpunkte werden hierbei sein:

  • Vorstellung ausgewählter Haltungen und Vorgehensweisen des systemisch-lösungs¬orientierte Ansatzes.
  • Methodische Übungen in kultursensibler Auftragsklärung, Anamnese und Erstkontakt.
  • Reflexion eigener Vorurteile und deren Bedeutung für den Beratungsverlauf.
  • Überblick über die Migrationsgeschichte Deutschlands und aktuelle Daten zur Bevölkerung.
  • Kenntnisse über die Begriffe Kultur, Interkulturalität, Transkulturalität, Rassismus und Diskrimierung.

Anmeldung hier: http://istob-zentrum.de/anmeldung-zum-workshop/

Fernstudienkurs: Der Anti-Bias-Ansatz in der Erwachsenenbildung: Vorurteilsbewusst denken, diskriminierungsfrei handeln, inklusive Angebote entwickeln

Wann? ab 25.10.2015
Wo? Berlin, Frankfurt/M. und Bad Boll
Veranstalter: Evangelische Arbeitsstelle Fernstudium
Vorurteilsfreies Handeln ist eine wichtige Kompetenz von Erwachsenenpädagog_innen, deshalb ergänzt dieses Modul den Grundkurs Erwachsenenbildung um ein eigenes Angebot dazu mit dem Anti-Bias-Ansatz (engl. bias = Vorurteil, Voreingenommenheit, Einseitigkeit), das auch einzeln buchbar ist. Weitere Informationen hier.

Hohenheimer Tagen der Familienpolitik: „Familienleitbilder und Familienrealitäten in Deutschland“

Wann? 27. und 28. Oktober 2015
Wo? Katholischen Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart
Das Programm und weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der der FamilienForschung: http://www.fafo-bw.de/BevoelkGebiet/FaFo/

EAEW-Jahrestagung: sichtbar. wirksam.
Öffentlichkeitsarbeitfür die Erwachsenenbildung

Wann? Donnerstag, 29. Oktober 2015, 9-17 Uhr
Wo? Hospitalhof Stuttgart
Kostenlose Teilnahme
Damit Bildungsarbeit wahrgenommen wird, braucht sie eine gute Öffentlichkeitsarbeit!
• Mit einfachen Mitteln Zigtausende erreichen! Welche Methoden gibt es, günstig, einfach und wenig personalintensiv Aufmerksamkeit zu wecken?
• Im Web werben: Sinn und Nutzen von digitalen Medien in der Erwachsenenbildung. Was kommt wirklich an?
Mit Wolfgang Nafroth und Wolfgang Ruber werden uns zwei Experten durch den Tag führen.
Weitere Informationen s. Flyer im Anhang

Seminar „Mehr Zeit für Wesentliches - Gegen die Tyrannei der Dringlichkeit“

Wann? 10./11. November 2015
Wo? St. Andreasberg
Veranstalter: eaf Forum Familienbildung
Weitere Informationen hier..

Fachtag „Familien erreichen, unterstützen und begleiten - Familienbildung in Familienzentren“

Wann? 19. November, ganztägig
Wo? Frankfurt/a. M.
Veranstalter: EKHN (Evangelische Kirche Hessen-Nassau) und Kooperationspartner
Referent/innen: Johanna Possinger (DJI), Sigrid Tschöpe-Scheffler und weitere.
Weitere Informationen s. Flyer im Anhang

Projekt-Abschluss-Abend: „8Sam Verleihung“

Wann? Donnerstag, 19.11.2015, 18:30 – 21:00 Uhr
Wo? Abraham-Gumbel-Saal, Allee 20, 74074 Heilbronn
Eintritt: kostenfrei
Veranstalter: 8Sam im Heilbronner Land, Offene Hilfen gemeinnützige GmbH
Wir möchten mit Ihnen die drei Jahre Projekt-Arbeit bei einem gemeinsamen Abend ausklingen lassen. In wunderbarem Ambiente, bei Speisen, Getränken und Musik, sprechen drei Expert_innen aus Selbstvertretung, Politik und Wissenschaft über gelungene Zusammenarbeit im Heilbronner Land.
Die Einladung folgt noch. Weitere Infos hier: www.oh-heilbronn.de

Veranstaltungsreihe zum Ersten Armuts- und Reichtumsbericht Baden-Württemberg

1. Zentrale Ergebnisse zu Einkommen, Armut, Reichtum und Ungleichheit
Wann? Freitag, 4.12.2015, 9.30-13 Uhr
Der erste Armuts- und Reichtumsbericht Baden-Württembergs umfasst eine detaillierte wissenschaftliche Analyse der Einkommens- und Lebenslagen der Menschen in BW, Beiträge des Landesbeirats für Armutsbekämpfung und Prävention sowie Maßnahmen und Empfehlungen der Landesregierung zur Bekämpfung von Armut. Im Rahmen dieser Veranstaltung sollen zentrale Ergebnisse dieser Analyse vorgestellt und diskutiert werden.
Referent: Erich Stutzer, FaFo

2. Kinderarmut
Wann? Freitag, 22.1.2015, 9.30-13 Uhr
Monetäre Armutsgefährdung ist ein wesentliches Risiko für die Teilhabe- und Verwirklichungschancen von Kindern und Jugendlichen und weist darüber hinaus häufig Zusammenhänge mit weiteren Armutsrisiken auf, wie etwa Bildungsarmut oder Armut an Gesundheit. Weil Armut mehrdimensional ist und über materielle Ressourcen hinausreicht, wird in dieser Verantaltung auch die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen in verschiedenen Lebenslagen in den Blick genommen.
Referentin: Hannah Keding, FaFo 

3. Lebenslagen und soziale Exklusion
Wann? Freitag, 19.2.2016, 9.30-13 Uhr
In aller Regel wird Armut heute in einem weiteren Sinn als Mangel an Teilhabe- und Verwirklichungschancen verstanden. Dabei stehen nicht nur die Einkommenslage und die Vermögenssituation im Mittelpunkt, sondern weitere Bereiche wie Erwerbstätigkeit, Gesundheit, Bildung, Wohnen oder politische Teilhabechancen und bürgerschaftliches Engagement. Welche Teilhabemöglichkeiten haben armutsgefährdete Menschen? Wo sind Menschen von sozialen Teilhabemöglichkeiten ausgeschlossen? Wie kann Teilhabe ermöglicht werden?
Referentinnen: Verena Lichtenberger/Stephanie Saleth, FaFo

Alle Veranstaltungen finden im Hospitalhof in Stuttgart statt.
Anmeldung telefonisch: 0711/2068-150 oder per Mail: info@hospitalhof.de
Kostenbeitrag: je 10 Euro / 8 Euro (Zahlung bar zu Beginn der Veranstaltung)

(3) Kirche und Politik

Verfassungswidrigkeit des Betreuungsgeldes

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungswidrigkeit des Betreuungsgeldes festgestellt. Weitere Informationen zur Entscheidung und den Leitsätzen des BVerfG hier.

Reaktionen der verschiedenen Verbände:

  • eaf: Abschaffung des Betreuungsgelds wird begrüßt - Qualität von Kitas verbessern: Zur Pressemeldung.
  • Deutsches Kinderhilfswerk begrüßt Urteil zum Betreuungsgeld
  • Wissenschaftler aus ganz Deutschland plädieren dafür, „die erheblichen finanziellen Mittel, die Jahr für Jahr für das Betreuungsgeld ausgegeben werden, in die Verbesserung der Qualität der öffentlichen Bildungs- und Betreuungsinstitutionen und die Intensivierung ihrer Elternarbeit zu investieren.“ So heißt es in einer Stellungnahme zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juli, welches das Betreuungsgeld für verfassungswidrig erklärt hat. Die 24 Unterzeichner, darunter die Soziologen Klaus Hurrelmann und Michaela Kreyenfeld von der Hertie School of Governance, sehen in dem Richterspruch eine Chance zum Umsteuern.
  • Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juli, das Betreuungsgeld für verfassungswidrig zu erklären. Der Bund hat keine Gesetzgebungskompetenz, da die Regelung nicht zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet erforderlich ist. Die beteiligten Verbände fordern die politischen Entscheidungsträger/innen auf, die frei werdenden finanziellen Mittel in den Ausbau der Betreuungsinfrastruktur zu investieren.
  • Sozialverband Deutschland: Als erklärter Gegner des Betreuungsgeldes befürwortet der SoVD inhaltlich die Entscheidung der Karlsruher Richter. „Eine Leistung von monatlich 150 Euro für Eltern, die auf einen mit öffentlichen Mitteln geförderten Betreuungsplatz für ihre Kleinkinder verzichten, ist nicht sozial. Langfristig schadet diese Zuwendung mehr als sie hilft“, erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer.
  • Deutscher Familienverband: Stopp des Bundes-Betreuungsgeldes gefährdet Wahlfreiheit. Vor schwerwiegenden Folgen für junge Familien warnt der Präsident des Deutschen Familienverbandes Minister a.D. Dr. Klaus Zeh nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Betreuungsgeld. Um wirklich jedem Kind einen Anspruch auf die individuell beste Förderung zu sichern, fordert der Deutsche Familienverband die Einführung eines Betreuungsbudgets, das alle Betreuungsformen gleichwertig fördert und direkt in bar bei den Eltern ankommt.
  • VAMV: Betreuungsgeld in gute Kinderbetreuung investieren! Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) begrüßt das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

BAG Landesjugendämter verabschiedet Empfehlungen für die Hilfeplanung

Familien haben einen Anspruch darauf, in den Jugendämtern bundesweit eine fachlich vergleichbare Beratungspraxis in der Hilfeplanung vorzufinden. Erstmals seit dem Inkrafttreten des Kinder - und Jugendhilfegesetzes vor 25 Jahren gibt es nun für diesen Kernprozess in der Kinder- und Jugendhilfe bundesweit gültige Maßstäbe.
Mit den Empfehlungen „Qualitätsmaßstäbe und Gelingensfaktoren für die Hilfeplanung gemäß § 36 SGB VIII“ legt die BAG Landesjugendämter ein umfassendes Werk vor, das den Fachkräften in den Jugendämtern Orientierung für ihre Praxis gibt und gleichzeitig einen wichtigen Beitrag für die gleichmäßige Umsetzung auf kommunaler Ebene leistet.
Fachlich gute Hilfeplanung ist Grundvoraussetzung für das Gelingen von Hilfen, mit denen heute pro Jahr fast eine Million junge Menschen erreicht und in ihrer Entwicklung unterstützt und gefördert werden. Die wirksame Ausgestaltung dieser Hilfen ist damit ein Wirtschafts- und ein Zukunftsfaktor zugleich für unsere Gesellschaft. Die Landesjugendämter beschlossen die Handlungsleitlinien „Sexuelle Grenzverletzungen, Übergriffe und Gewalt in betriebserlaubnispflichtigen Einrichtungen nach §§ 45 ff. SGB VIII“, die sich inhaltlich an den Vorgaben des Runden Tisches Sexueller Kindesmissbrauch orientieren. Sie richten sich an Einrichtungen der Erziehungshilfe, Einrichtungsträger, betriebserlaubniserteilende Behörden sowie an die örtlich- und fallzuständigen Jugendämter. Das Papier beschreibt die fachlichen Rahmenbedingungen für einen angemessenen Umgang mit dem Thema sexuelle Gewalt, stellt Prävent ions- un d Schutzkonzepte dar und weist auf erforderliche Interventionsmaßnahmen hin. Die Handlungsleitlinien leisten einen Beitrag zur Erfüllung des Beratungsanspruchs der freien Träger und des Schutzauftrages nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz.
Das Vorhaben der Bundesregierung, unbegleitete minderjährige Ausländer bundesweit zu verteilen, wirft für die Praxis vielschichtige Fragen auf. Diese wurden auf der Basis der vom Bundesfamilienministerium veröffentlichten Eckpunkte für einen Gesetzentwurf diskutiert.
Wie umfänglich kann das Kindeswohl in der Phase zwischen Ankunft des Minderjährigen und der Verteilung geprüft werden? Wie geht man mit der vermuteten und der tatsächlichen Minderjährigkeit um? Darf die Altersfeststellung an beliebig vielen Orten wiederholt werden? Wie ist zu verfahren, wenn Jugendliche ihren Ort nicht wechseln möchten?
Diese und andere Fragen gilt es zu klären, bevor das Gesetz voraussichtlich im Laufe des nächsten Jahres in Kraft treten wird. Nach derzeitigem Kenntnisstand soll es eine Regelung geben, wonach grundsätzlich die Landesjugendämter die für die Verteilung zuständige Landesstelle sein sollen.
Der Bund sieht über die Debatte um unbegleitete minderjährige Flüchtlinge hinaus vor, das SGB VIII an verschiedenen Stellen umfassend zu reformieren.
Im Fokus stehen dabei derzeit die Weiterentwicklung der Hilfen zur Erziehung, das Thema Inklusion sowie die Überarbeitung der Vorschriften für die Erlaubnis zum Betrieb einer Einrichtung.
Die Landesjugendämter sind in die Prozesse eingebunden und begleiten diese fachlich. Die Eigenständige Jugendpolitik ist ein Politikansatz, der die Interessen und Bedürfnisse von jungen Menschen zwischen 12 und 27 Jahren in den Mittelpunkt von gesellschaftlichem und politischem Handeln stellt. Jana Schröder von der Koordinierungsstelle „Handeln für eine jugendgerechte Gesellschaft“ erläuterte, mit welchen Vorhaben dieser Ansatz in die Praxis umgesetzt werden soll. Unter anderem sollen Maßnahmen finanziell unterstützt werden, die unter dem Motto „Politik für, mit und von Jugend“ als Best Practice gelten. Bei der Auswahl der Maßnahmen setzt die Koordinierungsstelle auch auf die Zusammenarbeit mit der BAG Landesjugendämter.
Alle Veröffentlichungen stehen unter www.bagljae.de  zur Verfügung.
Quelle: Pressemitteilung der Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter vom 8.6.2015

Bildungszeitgesetz am 01. Juli in Kraft getreten:
Neue Rubrik "Bildungszeitgesetz" im Weiterbildungsportal

Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Danach haben Beschäftigte im Land Anspruch auf eine Freistellung von bis zu fünf Tagen pro Jahr, um an beruflichen und politischen Weiterbildungen teilzunehmen.
Anerkennung von Kursanbietern nach BzG: Im Weiterbildungsportal Baden-Württemberg www.fortbildung-bw.de wurde eine neue Rubrik "Bildungszeitgesetz" eingeführt. Anbieter, die mit der BzG-Plakette versehen sind, wurden bereits vom Regierungspräsidium Karlsruhe als Anbieter für Maßnahmen im Sinne des Bildungszeitgesetzes anerkannt.
Anbieter, die noch nicht mit der BZG-Plakette gekennzeichnet sind, dies aber gern möchten, wenden sich an das Regierungspräsidium Karlruhe (Kontaktdaten und Infos unter www.bildungszeitgesetz.de). Mit dem Link in der neuen Rubrik des Weiterbildungsportals rufen Interessierte die Anbieterliste mit einem Filter für diese Angebote auf. Die Anbieterliste ist anfänglich fast noch leer, wird aber im Laufe der nächsten Wochen und Monate mit der Zahl der Zulassungen stetig anwachsen.
Eine Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Bildungszeit ist, dass die Maßnahme von einer anerkannten Bildungseinrichtung durchgeführt wird. Das Verfahren zur Anerkennung der Bildungseinrichtungen ist nun gestartet.
Mit der Anerkennung als Bildungseinrichtung übernimmt die jeweilige Einrichtung die Verantwortung dafür, dass die Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahme den Anforderungen des Bildungszeitgesetzes genügt. Bedingung für eine Anerkennung ist, dass eine Bildungseinrichtung seit mindestens zwei Jahren besteht und systematisch Lehrveranstaltungen plant, organisiert und durchführt. Zudem muss sie ein Gütesiegel nachweisen, das vom Ministerium für Finanzen und Wirtschaft anerkannt und veröffentlicht ist.
Zuständig für das Anerkennungsverfahren ist das Regierungspräsidium Karlsruhe, das auch die weitere Umsetzung des Bildungszeitgesetzes verantwortet. Als zentrale Informations- und Kommunikationsplattform wurde inzwischen eine Homepage freigeschaltet. Unter www.bildungszeitgesetz.de stehen unter anderem Merkblätter für Beschäftigte, Betriebe und Bildungseinrichtungen bereit. Auch die Antragsformulare für an einer Anerkennung interessierte Bildungseinrichtungen stehen dort zur Verfügung. Zudem ist die Liste der aktuell anerkannten Gütesiegel eingestellt.
Die LEF hat in ihrer Vorstandssitzung beschlossen, dass sie die Kosten in Höhe von 150.—Euro pro Einrichtung für die Akkreditierung im RP Karlsruhe zur Anerkennung im Rahmen des Bildungszeitgesetzes übernimmt. Zudem haben wir eine mündliche Zusage des Wirtschaftsministeriums, dass auch QVB zertifizierte Einrichtungen anerkannt werden.

Startschuss für mehr Vereinbarkeit - das neue ElterngeldPlus

Zum Start des neuen ElterngeldPlus spricht Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig mit Müttern und Vätern über verbesserte Möglichkeiten der Vereinbarkeit: Los geht's mit dem neuen ElterngeldPlus - alle Eltern, deren Kinder ab 1.Juli 2015 geboren werden, können die bereits zu Jahresbeginn in Kraft getretenen Regelungen in Anspruch nehmen. Mit dem neuen Elterngeld wird sich künftig der frühe Wiedereinstieg in Teilzeit mehr lohnen. Die partnerschaftliche Aufteilung von Familie und Beruf wird mit einem Partnerschaftsbonus unterstützt und die Elternzeitregelungen werden flexibler, so dass es künftig leichter wird, auch zu einem späteren Zeitpunkt, z.B. zur Einschulung des Kindes, in Elternzeit zu gehen.
Das bisherige Elterngeld wurde für maximal 14 Monate nach der Geburt des Kindes gezahlt. Sind Mütter oder Väter schon währenddessen in Teilzeit beruflich wieder eingestiegen, haben sie dadurch einen Teil ihres Elterngeldanspruches verloren.
Das ändert sich mit dem ElterngeldPlus: Nun ist es für Eltern, die in Teilzeit arbeiten, möglich das ElterngeldPlus doppelt so lange zu erhalten. Ein Elterngeldmonat wird zu zwei ElterngeldPlus-Monaten.
Mit dem ElterngeldPlus wird zugleich ein Partnerschaftsbonus eingeführt. Dieser Bonus besteht aus vier zusätzlichen Elterngeld Plus Monaten je Elternteil.
Anspruch auf den Partnerschaftsbonus haben Elternpaare, die sich in vier aufeinanderfolgenden Monaten gemeinsam um das Kind kümmern und beide zwischen 25 und 30 Wochenstunden erwerbstätig sind. Der Partnerschaftsbonus soll es Eltern erleichtern, in einer frühen Phase der Elternschaft in die partnerschaftliche Arbeitsteilung hineinzufinden.
Außerdem können künftig 24 statt bisher 12 Monate nicht genutzter Elternzeit ohne Zustimmung des Arbeitgebers im Zeitraum zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes beansprucht werden. Nach bisheriger Rechtslage konnten nur 12 Monate nach vorheriger Zustimmung des Arbeitsgebers übertragen werden. Die Regelungen zum bisherigen Elterngeld bestehen im Wesentlichen parallel fort.
Weitere Informationen zum ElterngeldPlus: http://www.elterngeld-plus.de/

Landesregierung bringt Partizipations- und Integrationsgesetz auf den Weg

„Mitbürgerinnen und Mitbürger mit ausländischen Wurzeln erhalten mit dem Partizipations- und Integrationsgesetz bessere Bedingungen für eine gleichberechtigte Teilhabe in verschiedenen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. Zudem stärkt es die Integrationsstrukturen auf Landesebene und in den Kommunen und leistet einen wichtigen Beitrag zur interkulturellen Öffnung der Landesverwaltung“, sagten Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Integrationsministerin Bilkay Öney. Der Ministerrat hat heute den Gesetzentwurf des Partizipations- und Integrationsgesetzes des Ministeriums für Integration zur Anhörung freigegeben.

Die wesentlichen Inhalte des Gesetzentwurfs sind:

  1. Das Gesetz definiert die Ziele und Aufgaben des Landes hinsichtlich der interkulturellen Öffnung. Die Bedürfnisse von Menschen mit Migrationshintergrund in besonders sensiblen Bereichen (Unterbringung, Justizvollzug, Maßregelvollzug) müssen berücksichtigt werden.
  2. Die Landesregierung stärkt die Integrationsstrukturen: Auf kommunaler Ebene stellt sie für kommunale Integrationsausschüsse und -räte sowie Integrationsbeauftragte gesetzliche Leitbilder dar. Auf Ebene des Landes wird ein Landesbeirat für Integration vorgesehen und die Zusammenarbeit mit dem Landesverband der kommunalen Migrantenvertretungen geregelt. Die Landesregierung wird verpflichtet, dem Landtag alle fünf Jahre über den Stand der Integration in Baden-Württemberg zu berichten.
  3. Menschen mit Migrationshintergrund sollen in Gremien, auf deren Besetzung das Land Einfluss nehmen kann, angemessen vertreten sein.
  4. Die Schulen werden zur Unterstützung von Eltern, insbesondere auch solchen mit Migrationshintergrund, bei der Wahrnehmung ihrer Elternrechte verpflichtet. Die Hochschulen müssen künftig bei unterrepräsentierten Bevölkerungsgruppen für die Aufnahme eines Studiums werben und ebenso wie die Verfassten Studierendenschaften die Integration ausländischer Studierender fördern. An den Hochschulen werden Ansprechpersonen für Antidiskriminierung benannt.
  5. Beschäftigte muslimischen und alevitischen Glaubens können sich zur Begehung ihrer wichtigsten religiösen Feiertage für den Besuch des Gottesdienstes vom Dienst oder von der Arbeit freistellen lassen. Für diese Zeit entfällt das Arbeitsentgelt. Voraussetzungen für Dienst- oder Arbeitsfreistellung sind: •Gottesdienstbesuch ist außerhalb der Arbeitszeit nicht möglich, •der Freistellung stehen keine dienstlichen oder betrieblichen Notwendigkeiten entgegen, •der Freistellungswunsch wird dem Dienstherrn oder Arbeitgeber rechtzeitig im Voraus mitgeteilt, •der Arbeitgeber entscheidet unter Berücksichtigung dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten, ob die Freistellung stundenweise oder für die Dauer eines ganzen Arbeitstags erfolgt.

Weitere Informationen: hier.

(4) Projekte und Projektgelder

Wir sind Nachbarn. Alle.

Für mehr Verantwortung miteinander – Eine Initiative der Diakonie und der evangelischen Kirchen.
Bewerben Sie sich als Modellregion Sozialraumorientierung!
Die Initiative von Diakonie und Kirche „Wir sind Nachbarn. Alle“ wird eine Vielzahl von Aktivitäten wie Veranstaltungen, Veröffentlichungen und Kooperationsprojekte rund um Sozialraumorientierung, Gemeinwesenarbeit und Gemeinwesendiakonie anstoßen. Um Erkenntnisse für die gelungene Vernetzung im Sozialraum, insbesondere der Diakonie und der Kirchengemeinden und darüber hinaus mit anderen Akteuren zu gewinnen, sollen vier Modellregionen intensiv begleitet werden. Für Bewerbungen gibt es eine zentrale Email-Adresse: wirsindnachbarn.alle@diakonie.de Ihre Bewerbung wird an Ihr jeweiliges gliedkirchliches Diakonisches Werk weitergeleitet. Die konkreten Projekte und Aktionen vor Ort müssen selbst für die Finanzierung sorgen.
Die Diakonie Deutschland berät und unterstützt Sie allerdings bei der Akquise von Fördermitteln, wie beispielsweise vom Deutschen Hilfswerk oder der Aktion Mensch. Auch bei Gesprächen mit den Kirchenbanken kann Diakonie Deutschland vermitteln.
Für die Vernetzung und Entwicklung von Konzepten und Strukturen bietet die Diakonie Deutschland die Möglichkeiten finanzieller Unterstützung in Höhe von 20.000€.
Bewerbungsfrist: 15.9.2015
Weitere Informationen s. Infobrief im Anhang.

HanseMerkur Preis für Kinderschutz ausgeschrieben

Sie engagieren sich für Kinder und Jugendliche, sorgen für Bildungs- und Bewegungsangebote, unterstützen medizinische Projekte oder kümmern sich um ausreichende und gesunde Mahlzeiten: Viele der etwa 36 Millionen ehrenamtlich Tätigen in Deutschland setzen sich für junge Menschen ein. Ihr Engagement zu stärken ist das Ziel des HanseMerkur Preises für Kinderschutz, der im kommenden Jahr zum 35. Mal vergeben wird.
Für die Preisträger bedeutet die Auszeichnung nicht nur Anerkennung ihrer Arbeit. Sie verschafft ihnen auch öffentliche Aufmerksamkeit, hilft, neue Netzwerke und Unterstützer zu finden und ist – mit einem Preisgeld von insgesamt 50.000 Euro – auch eine große finanzielle Hilfe für die Projekte. Noch bis zum 30. September dieses Jahres können sich Menschen, Initiativen und Vereine aus ganz Deutschland, die sich in herausragenden Projekten für Kinder und Jugendliche engagieren, um den Preis bewerben.
Wichtig: Die Projekte müssen vor allem durch ehrenamtliches Engagement getragen werden, die Initiativen bei Einreichung der Bewerbung bereits mindestens ein Jahr im Kinder- und/oder Jugendschutz aktiv sein. Eine Jury aus renommierten Kinderschützern, der unter anderem Eva Luise Köhler (Allianz Chronischer Seltener Erkrankungen), Dr. Jürgen Heraeus (Deutsches Komitee für UNICEF) und Heinz Hilgers (Deutscher Kinderschutzbund) angehören, tritt im Herbst 2015 zur Entscheidung über die Preisträger zusammen.
Seit 1981 konnte der HanseMerkur Preis für Kinderschutz, der unter dem Motto „Sorge für Kinder ist Vorsorge für die Zukunft“ vergeben wird, viel bewegen für private Initiativen und Gruppen oder einzelne, engagierte Personen in Deutschland, die sich im Bereich der psychosozialen, der medizinischen oder gesellschaftlichen Hilfe für Kinder einsetzen. Wer sich selbst, sein Projekt oder eine Initiative für den HanseMerkur Preis für Kinderschutz 2015 vorschlagen möchte, bewirbt sich bis zum 30. September dieses Jahres formlos bei der HanseMerkur Versicherungsgruppe unter dem Stichwort „Preis für Kinderschutz 2015“, c/o Gabriela Ulmen, Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg. Zudem kann eine Broschüre mit Fallbeispielen angefordert werden, die auch eine Checkliste für Bewerber enthält. Weitere Informationen unter Tel: 040/4119-1277; Fax 040/4119-3636; E-Mail: presse@hansemerkur.de; Internet: www.hansemerkur.de/kinderschutzpreis
Unter www.hansemerkur.de/unternehmen/presse  steht das Logo des HanseMerkur Preises für Kinderschutz zum Download bereit.
Quelle: Pressemitteilung der HanseMerkur Versicherungsgruppe vom 21.7.2015

Projektideen zum EHAP können eingereicht werden: Richtlinie zum Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP) veröffentlicht

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) haben am 13. Juli die gemeinsame Förderrichtlinie zur Verbesserung der sozialen Eingliederung von besonders benachteiligten freizügigkeitsberechtigten neuzugewanderten UnionsbürgernInnen, deren Kindern sowie von wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit bedrohten Personen veröffentlicht. Die Richtlinie zum Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen ist auf der EHAP-Homepage unter www.ehap.bmas.de zu finden. Damit startet auch die Interessenbekundung. Ab sofort können somit Kommunen in Kooperation mit Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege oder sonstigen gemeinnützigen Trägern Vorschläge für lokale und regionale Projekte in ganz Deutschland einreichen.
(..) Das Ziel, zugewanderten Kindern von Unionsbürgern und Unionsbürgerinnen einen besseren Zugang zu Angeboten der frühen Bildung und der sozialen Betreuung zu verschaffen, ist zentrales Anliegen des BMFSFJ.
"Kinder müssen die gleichen Entwicklungs- und Bildungschancen haben. Deshalb ist die frühe Bildung, die schon in der Kita beginnt, besonders wichtig. Dort werden die Weichen für die weitere Entwicklung gestellt. Wir setzen uns deshalb mit dem EHAP für die Förderung gerade jener Kinder und ihrer Eltern ein, die neu in unser Land gekommen sind", so der Staatssekretär im BMFSFJ, Dr. Ralf Kleindiek.
Der EHAP ist in Deutschland für die Förderperiode 2014-2020 mit einem finanziellen Volumen von insgesamt rd. 92,8 Millionen Euro ausgestattet. Die Förderquote von 85 Prozent seitens der EU stockt der Bund um weitere 10 Prozent auf, so dass der Eigenmittelanteil möglicher Projektträger bei fünf Prozent liegt. Ab Oktober 2015 können in einer ersten Förderphase Projekte in ganz Deutschland bis 31. Dezember 2018 gefördert werden. Danach ist eine weitere Förderphase vorgesehen.
Voraussetzung für die Förderung ist eine verbindliche Kooperation von einer Kommune mit einem Träger der Freien Wohlfahrtspflege und / oder einem freigemeinnützigen Träger. Kooperationsverbünde werden mit einem Fördervolumen von bis zu einer Million Euro gefördert. Sie sollen in niedrigschwelligen Ansätzen bestehende Strukturen flankieren und in ihrer Wirkung verstärken. Den betroffenen Menschen soll geholfen werden, Zugang zu bestehenden Beratungsangeboten zu finden, wie z.B. zu Migrationserstberatung, medizinischer Beratung und Versorgung, sozialpsychiatrischem Dienst, Familienberatung, Schullaufbahnberatung, Jugendamt und Wohnungslosenhilfe.
Kinder von neuzugewanderten Unionsbürgern sollen an bestehende Angebote der frühen Bildung und der sozialen Betreuung wie Kindertagesstätten und andere vorschulische Angebote herangeführt werden.
Projektideen können bis zum 14. August in elektronischer Form über das Internet-Portal www.zuwes.de  eingereicht werden. Zusätzlich müssen die Interessenbekundungen in schriftlicher Form beim BMAS eingereicht werden. Weitere Informationen finden Sie ebenfalls auf der Webseite www.ehap.bmas.de 

Kulturelle Vielfalt mit Musik: Miteinander von Kindern aus allen Kulturen fördern

Zum achten Mal fördert die bundesweite Initiative „Kulturelle Vielfalt mit Musik" der Liz Mohn Kultur- und Musikstiftung (LMKMS) vorbildliche Projekte, die über die Musik das Miteinander von Kindern und Jugendlichen verschiedener kultureller Herkunft stärken. Bis zum 15. September 2015 können sich Kindergärten, Schulen, Vereine, Verbände, Stiftungen, aber auch einzelne Initiativen und Akteure mit gemeinnütziger Zielsetzung bewerben, die in musischen Projekten zeigen, wie Vielfalt gelebt werden kann. Gesucht werden neue Ideen, bei denen Kinder und Jugendliche in allen Phasen aktiv beteiligt sind. Bereits gestartete oder in Deutschland schon existierende Projekte werden nicht gefördert. Die Laufzeit sollte drei Monate nicht überschreiten.
Maximal 15 Anträge wird die „Ideeninitiative‚ Kulturelle Vielfalt mit Musik'" der LMKMS mit jeweils bis zu 5.000 Euro unterstützen. Insgesamt stehen 50.000 Euro Fördermittel bereit. Ausschreibungsfrist: 15.09.2015. Das Bewerbungsformular ist auf der Website www.kultur-und-musikstiftung.de  erhältlich.

BILDUNG:KICKEN&LESEN AUSGESCHRIEBEN

1:0 für junge Lesechampions! Ab jetzt können wieder Anträge für das Projekt kicken&lesen eingereicht werden. Gesucht werden pfiffige Ideen, die Jungs den Spaß am Lesen in Kombination mit Fußball vermitteln. Auch der VfB Stuttgart und der SC Freiburg sind wieder mit im Team. Einsendeschluss ist der 27. November 2015.
Weitere Informationen hier

Neues aus der FaFo:

Bürgerschaftliches Engagement Projekte für Landesprogramm „Gemeinsam sind wir bunt“ stehen fest: Weitere Informationen

„Gut beraten! Beratungsgutscheine zur Förderung der Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung in Baden-Württemberg“. Neues Förderprogramm der Allianz für Beteiligung: Weitere Informationen.

(5) Inklusion

Elternumfrage zu Inklusiven Schulen im Auftrag der Bertelsmann Stiftung

Der Anspruch an inklusive Schulen lautet: Vom gemeinsamen Unterricht sollen alle profitieren – Kinder mit und ohne Handicap. Ob und wie das gelingen kann, darüber wird kontrovers diskutiert in Politik, Lehrerzimmern und Öffentlichkeit. Eine aktuelle Eltern-Umfrage zeigt: Die konkreten Erfahrungen mit Inklusion sind positiver als gedacht.
Eltern geben inklusiven Schulen bessere Noten als Schulen, die Kinder mit und ohne Handicap getrennt unterrichten. Das geht aus einer repräsentativen Umfrage von Infratest dimap für die Bertelsmann Stiftung hervor. Förderung nach individuellen Stärken und Schwächen sowie Kompetenz und Engagement der Lehrer – in allen Punkten schneiden in der Wahrnehmung der Eltern inklusive Schulen besser ab. Dies gilt unabhängig davon, ob das eigene Kind Förderbedarf hat oder nicht.
Mehr als ein Drittel (36 Prozent) der rund 4.300 befragten Eltern gaben an, ihr Kind besuche eine inklusive Schule. Von diesen Eltern sind 68 Prozent mit der individuellen Förderung ihrer Kinder zufrieden. Eltern hingegen, deren Kinder eine nicht-inklusive Schule besuchen, sagen dies nur zu 58 Prozent. 66 Prozent der Eltern schätzen an der inklusiven Schule ihrer Kinder, dass sie dort in ihrem eigenen Tempo lernen können. Das sagen nur 58 Prozent der Eltern über die nicht-inklusive Schule ihrer Kinder. Auch den sozialen Zusammenhalt an inklusiven Schulen schätzen Eltern höher ein als an nicht-inklusiven Schulen (78 zu 73 Prozent).
Lehrer an inklusiven Schulen genießen höhere Wertschätzung: Die Umfrage belegt, dass Eltern insgesamt mit den Lehrern ihrer Kinder sehr zufrieden sind. Den Lehrkräften an inklusiven Schulen stellen die Eltern dabei durchweg ein besseres Zeugnis aus als den Lehrkräften an nicht-inklusiven Schulen. „Lehrer an inklusiven Schulen werden von den Eltern besonders geschätzt. Das ist ein wichtiges Zeichen für gelingende Inklusion in Deutschland“, sagte Jörg Dräger, Vorstand der Bertelsmann Stiftung. Lehrer an inklusiven Schulen gelten mehr Eltern als kompetent (89 zu 82 Prozent), engagiert (80 zu 75 Prozent), können gut erklären (86 zu 77 Prozent), fördern Stärken der Schüler (72 zu 60 Prozent), arbeiten an Schwächen (69 zu 53 Prozent) und ermutigen kindliche Interessen (72 zu 60 Prozent).
Werden die Eltern nicht nach konkreten Erfahrungen mit der Schule ihres Kindes, sondern zu allgemeinen Einstellungen gegenüber inklusivem Lernen gefragt, wandelt sich das Bild. Obwohl 7 von 10 Eltern Inklusion als gesellschaftlich wichtig einstufen, glauben 6 von 10 Befragten, dass Kinder mit Handicap auf Förderschulen besser gefördert werden. Immerhin 51 Prozent der Eltern sind der Auffassung, dass Kinder ohne Förderbedarf auf inklusiven Schulen fachlich gebremst werden.
In diesem Punkt macht sich besonders stark bemerkbar, ob Eltern über Erfahrung mit Inklusion verfügen oder nicht: Während 58 Prozent der Eltern ohne Inklusionserfahrung meinen, Inklusion gehe grundsätzlich auf Kosten des fachlichen Lernens, meinen das 44 Prozent der Eltern mit Inklusionserfahrung.
Grundsätzlich gilt: Je mehr Berührungspunkte Eltern mit inklusiven Schulen haben, desto höher ihre prinzipielle Offenheit für verschiedene Gruppen von Förderschülern. Mütter und Väter, die kaum Erfahrung mit inklusiven Schulen haben, befürworten den gemeinsamen Unterricht bei Kindern mit körperlicher Beeinträchtigung zu 87 Prozent. Eltern mit Inklusionserfahrung sagen dies zu 94 Prozent. Ähnliche Unterschiede zeigt die Umfrage bei Lernschwierigkeiten (54 zu 74 Prozent), Verhaltensauffälligkeiten (34 zu 53 Prozent) und geistiger Behinderung (31 zu 42 Prozent). „Konkrete Erfahrung überzeugt Eltern von Inklusion. Ein schrittweiser Ausbau von inklusiven Schulen ist deswegen sinnvoll. Voraussetzung dafür ist, mehr Lehrer zum inklusiven Unterrichten fortzubilden“, sagte Dräger.
Wie es gelingen kann, alle Schüler – egal ob mit oder ohne Handicap – von Inklusion profitieren zu lassen, zeigen viele Schulen, die bereits seit längerer Zeit gemeinsam unterrichten. Besonders gelungene Beispiele zeichnet die Bertelsmann Stiftung zusammen mit der Bundesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen und der Deutschen UNESCO-Kommission seit 2009 jährlich mit dem „Jakob Muth-Preis für inklusive Schule“ aus.
Zusatzinformationen: Um die Sichtweise deutscher Eltern auf schulische Inklusion zu ermitteln, befragte Infratest dimap im Auftrag der Bertelsmann Stiftung deutschlandweit 4.321 Eltern schulpflichtiger Kinder im Alter von 6 bis 16 Jahren. Die repräsentative Befragung (Methode: CAWI – computergestützte Online-Interviews) wurde vom 30. Januar bis 23. Februar 2015 durchgeführt. Studien der Bertelsmann Stiftung hatten in den vergangenen Jahren dokumentiert, dass der Anteil der Kinder, die eine inklusive Schule besuchen, seit Inkrafttreten der UN-Konvention deutlich gestiegen ist. Mit der Ratifizierung dieser Konvention hat sich Deutschland 2009 dazu verpflichtet, Schüler mit und ohne Handicaps gemeinsam zu unterrichten. Im Schuljahr 2013/14 besuchten bereits 31,4 Prozent der insgesamt knapp eine halbe Million Förderschüler eine Regelschule. Sechs Jahre zuvor hatte der Inklusionsanteil noch bei 18,4 Prozent gelegen.
Quelle: Pressemitteilung der Bertelsmann Stiftung vom 1.7.2015

Forum: Frühkindliche Bildung und Inklusion in Kindertageseinrichtungen

Wie können Kommunen inklusive Strukturen im frühkindlichen Bereich entwickeln und gemeinsam mit Partnern etablieren? Diese Frage steht im Mittelpunkt des 1. Forums Frühkindliche Bildung und Inklusion, das das Kultusministerium gemeinsam mit der Evangelischen Hochschule Ludwigsburg, der Stadt Reutlingen und der Lechler Stiftung veranstaltet. Der Fachtag in der Stadthalle Reutlingen widmet sich dem Themenschwerpunkt Inklusion und Sozialraumorientierung und stellt erfolgreiche inklusive Prozesse in der frühkindlichen Bildung vor. Das Forum soll jährlich wechselnd in einer anderen Kommune stattfinden.
Die Ziele des Forums sind, die Entwicklung von Inklusion im frühkindlichen Bereich in den Kommunen zu unterstützen, Expertenwissen weiterzugeben und die Akteure vor Ort miteinander zu vernetzen.
Weitere Informationen: hier.

(6) Interkulturelles

„KULTUR- UND RELIGIONSSENSIBLE PFLEGE IST EINE FRAGE DES RESPEKTS VOR DEM MENSCHEN“

INTERVIEW MIT THOMAS-REUSCH FREY, SENIORENPOLITISCHER SPRECHER (SPD) der Enquetekommission der Landesregierung zum Thema Pflege.
„Von der Enquetekommission Pflege wünsche ich mir, dass sie Wege aufzeigt, Gastarbeitern und Menschen mit Migrationshintergrund durch Sensibilität für ihre religiös-kulturellen Besonderheiten auch nach dem Arbeitsleben noch das Gefühl zu geben, willkommen zu sein. Denn Heimat ist kein Ort, sondern ein Gefühl.“ Barbara Traub M. A., Vorstandssprecherin Israelitische Religionsgemeinschaft Württemberg MdL Thomas Reusch-Frey Seniorenpolitischer Sprecher und Mitglied der Enquetekommission Pflege „Mit unserer Integrationspolitik schaffen wir Heimat für Migrantinnen und Migranten auch im Alter und im Pflegefall.“

TERMINE DER ENQUETEKOMMISSION
14.09.15 Epfenbach: Thomas Reusch-Frey MdL „Pflegebedürftig – und dann? Pflege geht uns alle an!“
21.09.15 Breisgau: Sabine Wölfle MdL „Zukunft der Pflege“
24.09.15 Schwäbisch Hall: Rainer Hinderer MdL „gute Pflege – gute Ausbildung“
02.10.15 Stuttgart: Tag der Seniorenräte „Altersgerechtes Sanieren“
Lesen Sie das gesamte Interview und den Infobrief im Anhang.

(7) Flüchtlinge

Brief des Landesbischof July zur Aufnahme von Flüchtlingen

an die Kirchengemeinden und die diakonischen Einrichtungen im Bereich der Evangelischen Landeskirche in Württemberg. July bittet darin um Unterstützung bei der Unterbringung von Flüchtlingen. Weitere Informationen s. Brief im Anhang.

Sprachförderung von Flüchtlingen

Das Integrationsministerium schafft für die Stadt- und Landkreise das Angebot, Deutsch-Sprachkurse für Asylbewerber und Flüchtlinge mit Landesmitteln zu fördern. „Wir erleichtern den Zugang zu Sprache und Arbeit und schaffen Möglichkeiten für Flüchtlinge mit Bleiberechtsperspektive und für Betriebe“, sagte Integrationsministerin Bilkay Öney.
Mit der vor kurzem in Kraft getretenen Verwaltungsvorschrift (VwV) „Deutsch für Flüchtlinge“ schafft das Integrationsministerium für die Stadt- und Landkreise das Angebot, Deutsch-Sprachkurse für Asylbewerber und Flüchtlinge mit Landesmitteln zu fördern. Ab sofort können die Kreise Anträge beim Integrationsministerium stellen. Die Förderung des Spracherwerbs ist ein Kernstück des Programms „Chancen gestalten - Wege der Integration in den Arbeitsmarkt öffnen“.

Hinsichtlich des Spracherwerbs sind folgende Maßnahmen zuwendungsfähig:

  • Die Teilnahme an einem Grundkurs von insgesamt 300 Unterrichtseinheiten (UE), der es ermöglichen soll, das Sprachniveau A1 nach dem Gemeinsamen Europäischer Referenzrahmen für Sprachen (GER) zu erreichen; durch den Grundkurs wird das Mindestsprachförderangebot nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz ersetzt.
  • Die Teilnahme an einem Aufbaukurs mit dem Ziel, das Sprachniveau B1 GER zu erreichen, wenn die oder der Teilnehmende erfolgreich einen Grundkurs absolviert hat oder bereits über Deutschkenntnisse mindestens des Sprachniveaus A1 GER verfügt; förderfähig ist die Teilnahme an weiteren 300 UE eines zertifikatsbezogenen Sprachkurses (Aufbaukurs) oder an einem Kurs zur berufsbezogenen Deutschförderung mit 400 UE (Aufbaukurs Beruf).
  • Die Teilnahme an einem Aufbaukurs mit dem Ziel, das Sprachniveau B2 GER oder C1 GER zu erreichen, wenn die oder der Teilnehmende nachweislich über Deutschkenntnisse mindestens des Sprachniveaus B1 GER beziehungsweise B2 GER verfügt.
  • Außerdem sind die Kosten für Abschlusstests förderfähig. Für die Teilnahme an Maßnahmen des Spracherwerbs wird ein Fahrtkostenzuschuss gewährt.

Weitere Informationen und Antragsformular hier.

Verbesserung für junge Flüchtlinge: Gesetz soll am 1.1.2016 in Kraft treten

Das Bundeskabinett hat am 15. Juli den von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig vorgelegten Gesetzentwurf zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher beschlossen. Ziel des Gesetzes ist die Verbesserung der Situation von jungen Flüchtlingen bundesweit, die Stärkung ihrer Rechte sowie die Sicherstellung ihrer – dem Kindeswohl entsprechenden, bedarfsgerechten – Unterbringung, Versorgung und Betreuung.
„Kinder und Jugendliche, die ihre Familien verlassen müssen und allein bei uns Zuflucht suchen, gehören zu den schutzbedürftigsten Personengruppen überhaupt“, so Manuela Schwesig, „Sie bei uns aufzunehmen und mit all' ihren Belastungen, schmerzhaften Erfahrungen und Ängsten aufzufangen und ihnen ein neues Zuhause zu bieten, ist nicht nur ein Gebot der Menschlichkeit, sondern auch unsere Pflicht."
Das Gesetz regelt eine bundesweite Aufnahmepflicht der Länder, die sich am Kindeswohl und dem besonderen Schutzbedürfnis von unbegleiteten Minderjährigen ausrichtet. Es gewährleistet, dass Kinder und Jugendliche dort untergebracht werden, wo es Kapazitäten gibt, damit sie eine angemessene Betreuung, eine angemessene Unterkunft und eine angemessene Versorgung erhalten.
Darüber hinaus stellt das Gesetz klar, dass ausländische Kinder und Jugendliche Zugang zu Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe haben. Das bedeutet, sie können z. B. eine Kita oder einen Hort besuchen oder an Sportangeboten der Jugendarbeit teilnehmen. Im Gesetz wird auch das Mindestalter zur Begründung der Handlungsfähigkeit im Asylverfahren von 16 auf 18 angehoben. Dadurch werden auch 16- und 17-Jährige in dem komplexen Asylverfahren von einem gesetzlichen Vertreter begleitet und nicht länger wie Erwachsene behandelt.(...)
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend begleitet die Umsetzung des Gesetzes durch das am 1. Juni 2015 gestartete Modellprojekt „Willkommen bei Freunden“.
Das mit 12 Millionen Euro ausgestattete Bundesprogramm, das bis 2018 durchgeführt wird, soll eine Willkommenskultur in Deutschland befördern. Es unterstützt Kommunen bei der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben, indem u. a. folgende Angebote gemacht werden:
- Beratungsangebote für Jugendämter und ggf. weitere Ämter der Kommunalverwaltung
- Unterstützung beim Aufbau lokaler Akteursnetzwerke
- Qualifizierungsangebote
- Überregionale Informations-, Dialog- und Kommunikationsangebote
Zudem wird das Programm erfolgreiche Integrationsprojekte, -initiativen und -ideen bundesweit bekannt machen und zeigen, dass es in Deutschland viel gesellschaftliches Engagement gibt und dass Flüchtlinge mit Unterstützungsbedarf vor Ort auch die passende Unterstützung bekommen können.
Internet: http://www.bmfsfj.de
Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 15.7.2015

Sozialpädiater: Handlungsbedarf bei Gesundheitsversorgung von Zuwandererkindern

In Deutschland sollten zuwandernde Kinder so früh wie möglich Zugang zu Vorsorge- und Behandlungsangeboten haben. Die Realität sieht indes oft ganz anders aus. Dabei haben von den über 100.000 Kindern und Jugendlichen, die 2013 nach Deutschland eingewandert sind, gerade minderjährige Flüchtlinge oft massive körperliche Beschwerden. Viele sind auch psychisch traumatisiert.
Besonders im frühen Kindesalter sind noch Maßnahmen zur Prävention oder zur Früherkennung und Behandlung schwerwiegender Erkrankungen möglich. In späteren Jahren sind diese kaum mehr nachholbar. Deshalb sollte gerade für sehr junge zuwandernde Kinder der Zugang zu Vorsorge- und Behandlungsangeboten schnell und effektiv möglich sein, fordert PD Dr. Erika Sievers von der Deutschen Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin (DGSPJ).
Die zuwandernden Kinder und Jugendlichen im schulpflichtigen Alter kommen als „Seiteneinsteiger“ in das deutsche Schulsystem und Gesundheitswesen. Bei ihren deutschen Mitschülern wurde bei der Einschulung eine schulärztliche Untersuchung durchgeführt. Daher sollten alle zuwandernden Kinder zu Schulbeginn und auch noch in höheren Klassen die Chance erhalten, auf schulrelevante gesundheitliche Defizite untersucht zu werden. Diese so genannten Seiteneinsteigeruntersuchungen über die öffentlichen Kinder- und Jugendgesundheitsdienste können eine Schlüsselfunktion haben, um Unterstützungsmöglichkeiten zu nutzen. Sie werden bisher allerdings längst nicht flächendeckend umgesetzt, kritisiert Sievers.
Dabei sind Kindergesundheit, Sensibilität für das Kindeswohl und Kinderbewusstsein aus sozialpädiatrischer Sicht die wirklich echten Prüfsteine der Migrations- und Integrationspolitik. Die Interkulturelle Öffnung des Gesundheitswesens ist derzeit hoch aktuell: 33 Prozent der Kinder und Jugendlichen unter 15 Jahren in Deutschland haben einen Migrationshintergrund. (...)
Zwei Lösungsvorschläge wurden favorisiert: der Einsatz von qualifizierten Dolmetschern (erfolgt derzeit nur zu 33 Prozent), die für den Einsatz im Gesundheitswesen und im kultursensiblen Umgang mit Migrantenkindern qualifiziert sind. Und die Bereitstellung von Informationsmaterialien zum jeweiligen Krankheitsbild und Behandlungskonzept in der Muttersprache des Patienten (nur für 47 Prozent verfügbar).

Um dies zu verbessern, fordert die DGSPJ die

  • Bereitstellung notwendiger Ressourcen in Aus-, Fort- und Weiterbildung von Fachkräften zur Stärkung ihrer transkulturellen Kompetenz;
  • bedarfsgerechte Bereitstellung von Übersetzungen, Dolmetscherleistungen und ergänzenden mehrsprachigen Informationsmaterialien, um zuwandernden Familien solche Informationen zuteilwerden zu lassen, mit denen fundierte Entscheidungen getroffenen werden können;
  • Etablierung vorbildhafter Modelle wie die „Migrant Friendly Hospitals“ in Kinderspitälern in der Schweiz oder der dortige Nationale Telefondolmetscherdienst. Dieser macht Übersetzungsleistungen gerade in Notfällen kurzfristig in großer Sprachenvielfalt möglich;
  • Vereinfachung des Zugangs zu medizinischer Versorgung für Flüchtlinge und Asylsuchende durch eine bundesweite Einführung einer elektronischen „Gesundheitskarte“ wie in Bremen und Hamburg bereits praktiziert („Bremer Modell“). Dies ermöglicht Familien eine schnellere und effektivere Krankenbehandlung und senkt den Verwaltungsaufwand.

Kinder- und Jugendärzten kommt in Zukunft eine Schlüsselrolle zu, um zuwandernde Kinder und Jugendliche zeitnah bedarfsgerecht zu versorgen. Hier besteht auf Bundes- und Länderebene sektorenübergreifender dringender Handlungsbedarf, um gesundheitliche Chancengleichheit für alle Kinder zu gewährleisten. Dafür wird sich die DGSPJ nachhaltig einsetzen.
Quelle: OTS: Deutsche Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin vom 15.7.2015

(8) Medien

Kinder und Jugendliche in der digitalen Welt: Ergebnisse von „BLIKK-Medien“ vorgestellt

Digitalisierung durchdringt unseren Alltag. Auch unsere Kinder wachsen selbstverständlich in diese digitale Welt hinein. Neben den riesigen Chancen und Möglichkeiten müssen wir auch die Risiken im Blick haben. Das Projekt „BLIKK-Medien“ will den Umgang mit digitalen Medien in den Familien dokumentieren und evaluieren. Mit der Einbeziehung der Kinder- und Jugendärzte soll die Medienkompetenz in den Familien gestärkt werden. In einer Pre-Test-Phase wurden im Rahmen der Früherkennungsuntersuchungen „U3“ bis „J1“ erstmals Daten zur Mediennutzung erhoben, die jetzt abschließend ausgewertet wurden.
Marlene Mortler: „Viele Jugendliche und Erwachsene zeigen bereits heute Anzeichen einer Medienabhängigkeit. Computerspielsucht oder Internetabhängigkeiten werden zunehmend thematisiert. Es ist daher wichtig, rechtzeitig und zielgerichtet Aufklärung zu betreiben. Die Ergebnisse des Pre-Tests zum BLIKK-Medien Projekt zeigen: Mehr als 50 Prozent der befragten Eltern fühlen sich hinsichtlich des Umgangs mit digitalen Medien in ihrer Kindeserziehung unzureichend informiert. Mehr als 60 Prozent der 9- bis 10-jährigen Kinder können sich weniger als 30 Minuten ohne Nutzung von digitalen Medien beschäftigen. Es ist daher richtig, bereits frühzeitig Kinder und ihre Eltern gemeinsam an einen verantwortungsbewussten Mediengebrauch heranzuführen. So können wir präventiv späteren Abhängigkeiten vorbeugen.“
„BLIKK-Medien“ (Bewältigung, Lernverhalten, Intelligenz, Kompetenz, Kommunikation) ist ein gemeinnütziges Projekt des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte, des Instituts für Medizinökonomie & Medizinische Versorgungsforschung der Rheinischen Fachhochschule Köln und der Deutschen Gesellschaft für Ambulante Allgemeine Pädiatrie. Es steht unter der Schirmherrschaft der Drogenbeauftragten der Bundesregierung. Im Rahmen des Projektes sollen bei Kindern ab dem Säuglingsalter bis zum 13. Lebensjahr bei den Früherkennungsuntersuchungen „U3“ bis „J1“ zusätzliche Daten zum Lebensumfeld, zum Verhaltensmuster und zum Medienverhalten in der Familie erhoben werden. Die Mediennutzungsdaten sollen mit der im Rahmen der Früherkennungsuntersuchungen dokumentierten Gesundheit und Entwicklung der Kinder verknüpft werden. Die Eltern können so zielgerichtet beraten und unterstützt werden.
Auf der Basis der Studienergebnisse sollen Präventions-, Interventions-, Beratungs- und Schulungs-Tools in Bezug auf den Umgang mit Medien entwickelt werden. Nach Absicht der Initiatoren der Querschnittsstudie sollen diese Ergebnisse mit vielen schon heute in der Medienberatung tätigen Organisationen und Berufsgruppen analysiert werden. Mit diesen Experten soll außerdem eine Längsschnittstudie unter bundesweiter Teilnahme aller Kinder- und Jugendärzte durchgeführt werden. Ziel ist es, Verständnis für eine nachhaltige und angemessene Mediennutzung zu schaffen.
Kooperationspartner des BLIKK-Projekts sind die Universität Duisburg-Essen, der Deutsche Kinderschutzbund e.V. (DKSB) sowie die Deutsche Sportjugend (DSJ).
Die nachstehenden Erkenntnisse wurden im Rahmen der „BLIKK“ Pre-Test-Projekt-Phase 2014/2015 generiert: Mehr als 23 Prozent der befragten Eltern zum Thema „Mein Kind im Umgang mit Medien“, fühlen sich hinsichtlich des Umgangs mit digitalen Medien in ihrer Kindeserziehung unzureichend informiert und das Aufklärungsangebot ist nach Auffassung von mehr als 50 Prozent der Eltern nicht ausreichend.
20 Prozent der Mütter von Säuglingen fühlen sich den neuen Aufgaben in der Kindesversorgung innerhalb der ersten drei Monate nicht gewachsen. Diese Beobachtung ist auch im Zusammenhang mit den 30-prozentigen Angaben hinsichtlich der Hinweise für eine Säuglings-Eltern-Beziehungsstörungen zu sehen.
5-jährige Kinder sind nach Angaben ihrer Eltern auffällig unruhig.
Jugendliche (13 Jahre bei der J1) weisen in 40 Prozent Lern- und Konzentrationsstörungen auf.
Eltern sehen sich als Vorbilder beim Verhalten „gegenüber anderen Menschen“ (5,2) und der Ernährung (4,6) aber nur bedingt im Umgang mit digitalen Medien (3,2).
Mehr als 60 Prozent der 9- bis 10-jährigen Kinder (U-11) können sich weniger als 30-Minuten ohne Nutzung von digitalen Medien beschäftigen.
Nach Elternangaben vernachlässigen 9 bis 10 Jahre alte Kinder (U11) partielle Aktivitäten wie z.B. Lesen.
Im Rahmen dieser Pre-Test-Projektphase konnte belegt werden, dass diese BLIKK-Studie eine Forschungsrelevanz im digitalen Medienzeitalter hat.
Quelle: Pressemitteilung der Drogenbeauftragten der Bundesregierung vom 16.7.2015

Kinder in der digitalen Welt – Studie zur Internetnutzung von Kindern vorgestellt

Sollen Kinder überhaupt ins Internet? Eine viel diskutierte Frage – dabei ist das schon längst Realität in vielen Familien. Kinder und Jugendliche nutzen Medien ganz selbstverständlich und sie beginnen früh damit. Ein Großteil der drei- bis achtjährigen Kinder ist bereits regelmäßig im Internet aktiv. Das ist ein Ergebnis der U9-Studie, die Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig am 23. Juni gemeinsam mit dem Deutschen Institut für Vertrauen und Sicherheit im Internet (DIVSI) und dem Heidelberger Sinus-Institut in Berlin vorgestellt hat. (...)
Obwohl Kinder in der digitalisierten Welt aufwachsen und gut mit Medien ausgestattet sind, führt Digitalisierung nicht automatisch zu Chancengleichheit. Die Studie weist auf, wie die elterlichen Einstellungen zu digitalen Medien und ihre eigene Medienkompetenz den Erziehungsstil prägen. „Wir müssen die Medienkompetenz der Familien fördern, damit Bildungs- und Teilhabechancen allen Kindern und Jugendlichen gleichermaßen offen stehen“, so Manuela Schwesig weiter.
Joanna Schmölz, Stellvertretende Direktorin des DIVSI: „1,2 Millionen Drei- bis Achtjährige bewegen sich regelmäßig im Internet. Ob sie überhaupt online sein sollten, scheint vor diesem Hintergrund von der Realität überholt. Es muss vielmehr diskutiert werden, wie Kindern der Weg in eine chancenreiche Zukunft geebnet werden kann und wie sie auf eine Welt, in der kaum noch etwas ohne Internet gehen wird, vorbereitet werden können.“
Im Rahmen der U9-Studie „Kinder in der digitalen Welt“ wurden 1.029 Kinder im Alter von 6 bis 8 Jahren sowie 1.832 Eltern mit Kindern im Alter von 3 bis 8 Jahren befragt.

Die Ergebnisse der Studie „Kinder in der digitalen Welt“ in der Zusammenfassung:

Mehr als die Hälfte der Achtjährigen (55 Prozent) ist regelmäßig online. Von den Sechsjährigen geht fast ein Drittel ins Internet (28 Prozent) und bei den Dreijährigen ist es immerhin schon jedes zehnte Kind (11 Prozent). Viele, die noch nicht lesen oder schreiben können, sind über das Erkennen von Symbolen fähig, eigenständig Internetseiten aufzurufen. Außerdem: Mit dem Schuleintritt lösen Computer oder Laptop die Spielekonsole als meistgenutztes Endgerät ab.
Nicht alle Kinder sind „Digital Natives“ – auch wenn sie in einer digitalisierten Welt aufwachsen. Je häufiger und selbstverständlicher die Eltern selbst im Netz unterwegs sind, desto eher sind auch ihre Kinder online und desto selbstsicherer präsentieren sich diese hinsichtlich ihrer eigenen Internetkompetenzen.
Zwei Drittel der Eltern Drei- bis Achtjähriger verbieten ihren Kindern, ins Internet zu gehen. Gleichwohl sieht die deutliche Mehrheit (65 Prozent) Chancen digitaler Medien und des Internets für ihren Nachwuchs, insbesondere wenn es um die Sicherstellung der sozialen Teilhabe geht.
Nach Ansicht der Eltern überwiegen für Kinder dieser Altersgruppe die Risiken des Internets die wahrgenommenen Chancen. Nicht kindgerechte Inhalte und der mögliche Kontakt zu unbekannten Personen sowie Mobbing zählen sie zu den größten Risiken des Internets für ihre Kinder. Auch der Schutz der Privatsphäre ist aus Elternsicht ein relevantes Risikofeld. Sie befürchten, dass Kinder im Internet zu viel von sich preisgeben.
Bei vielen Eltern gibt es erhebliche Unsicherheiten. Weit verbreitet ist die Vorstellung, dass moderne Medien heute quasi selbsterklärend seien. Gleichzeitig ist vielen Eltern bewusst, dass es beim Umgang mit digitalen Medien um mehr geht als das Bedienen von Benutzeroberflächen. Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass das Thema Kinder und digitale Medien für viele Eltern mit großen Unsicherheiten verbunden ist. Je weniger kompetent Eltern sich selbst hinsichtlich des Umgangs mit dem Netz fühlen, desto weniger Sicherheitsmaßnahmen ergreifen sie für ihre Kinder.
Einkommensunterschiede der Eltern haben keinen Einfluss darauf, ob Kinder Spielkonsolen, Smartphones und Computer/Laptops nutzen. Jedoch zeigt die Studie, dass Kinder von Eltern mit niedrigeren Bildungsabschlüssen das Internet deutlich seltener für Informationssuche oder Lernzwecke nutzen.
Die vollständige U9-Studie finden Sie unter www.divsi.de
Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 23.6.2015

(9) Kita´s

Manuela Schwesig startet 2016 neues Bundesprogramm „Sprach-Kitas“

Eine optimale Sprachentwicklung bei Kindern von Anfang an zu fördern, ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Chancengerechtigkeit. „Sprache ist der Schlüssel für gesellschaftliche Teilhabe und eine erfolgreiche Bildungs- und Berufslaufbahn. Sprache darf kein Privileg sein“, sagte Bundesministerin Manuela Schwesig auf dem Bundeskongress „Mehr Qualität in Kitas“ in Berlin. Vor rund 1.000 Fachkräften aus dem Bereich der frühen Bildung kündigte sie den Start eines neuen Bundesprogramms „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zu Welt ist“ an, das 2016 starten wird.
Mit dem Programm unterstützt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Angebote sprachlicher Bildung in Kindertageseinrichtungen und trägt somit zur Qualitätsentwicklung bei. Bereits seit 2011 hat das Bundesprogramm „Sprache & Integration“ dazu beigetragen, den Ansatz der alltagsintegrierten sprachlichen Bildung in bundesweit rund 4.000 Kindertageseinrichtungen zu verankern. (...)
Das neue Programm „Sprach-Kitas“ basiert auf den Erfahrungen und Erkenntnissen aus dem laufenden Programm. Die teilnehmenden Einrichtungen werden durch zusätzliche Fachkräfte gestärkt. Diese unterstützen die Erzieherinnen und Erzieher bei der alltagsintegrierten sprachlichen Bildungsarbeit. Dazu finanziert das Programm eine zusätzliche halbe Fachkraft-Stelle. Mit einer kontinuierlichen Begleitung durch eine externe Fachberatung werden die Einrichtungen darüber hinaus in ihrer Qualitätsentwicklung gestärkt. Für die Umsetzung des Programms werden von 2016 bis 2019 jährlich bis zu 100 Mio. Euro bereitgestellt.
Inhaltlich wird der Ansatz der sprachlichen Bildung im Programm „Sprach-Kitas“ stärker mit den Themen Zusammenarbeit mit Eltern und inklusiver Bildung verknüpft. Die besonderen Bedarfe von Flüchtlingsfamilien soll das Programm ebenfalls in den Blick nehmen. Ein Interessenbekundungsverfahren zur Auswahl der Einrichtungen wird Ende Juni 2015 starten.
Weitere Informationen unter: www.frühe-chancen.de
Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 23.6.2015

(10) Statistik und Studien

Statistisches Bundesamt: Zahlen zur Betreuung von Kindern unter drei Jahren

Zum 1. März 2015 wurden 694.500 Kinder unter 3 Jahren in einer Kindertageseinrichtung oder in öffentlich geförderter Kindertagespflege betreut. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen weiter mitteilt, waren dies 31.800 Kinder beziehungsweise 4,8 Prozent mehr als im Vorjahr, nachdem es zwischen dem 1. März 2013 und dem 1. März 2014 einen Anstieg von 10,6 Prozent (+ 64.000 Kinder) gegeben hatte. Seit dem 1. August 2013 gibt es für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen bundesweiten Rechtsanspruch auf einen öffentlich geförderten Betreuungsplatz.
Bei den hier veröffentlichten Daten wird die Inanspruchnahme der Kindertagesbetreuung gemessen. Dabei werden nur tatsächlich betreute Kinder berücksichtigt.
Die Entwicklung der Anzahl der betreuten Kinder fiel im Ländervergleich unterschiedlich aus. In Nordrhein-Westfalen (+ 12,2 Prozent), Schleswig-Holstein (+ 6,7 Prozent) und dem Saarland (+ 6,6 Prozent) waren die Zuwachsraten gegenüber dem Vorjahr am höchsten. Die niedrigsten Steigerungen gab es in Sachsen-Anhalt (+ 0,6 Prozent), Mecklenburg-Vorpommern (+ 0,7 Prozent) und Brandenburg (+ 0,8 Prozent). Dabei ist zu beachten, dass in den ostdeutschen Flächenländern bereits hohe Betreuungszahlen erreicht worden waren. Die Steigerungen fielen dort dementsprechend nur noch gering aus.
Die Mehrzahl der Eltern von Kindern unter 3 Jahren nutzten die Tagesbetreuung in Einrichtungen (85,4 Prozent). Mit einem Anteil von bundesweit 14,6 Prozent spielte die Kindertagespflege bei einer Tagespflegemutter oder einem -vater nach wie vor eine deutlich geringere Rolle.
Im März 2015 gab es bundesweit 54.422 Einrichtungen sowie 44.098 Tagespflegemütter und -väter. Gegenüber dem Vorjahr stieg die Zahl der Kindertageseinrichtungen (+ 1,9 Prozent) geringfügig an, während die Zahl der Kindertagespflegepersonen um 1,7 Prozent abnahm.
Endgültige Ergebnisse werden voraussichtlich im September 2015 veröffentlicht.
Die vollständige Pressemitteilung (inklusive PDF-Version) mit Tabelle sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter http://www.destatis.de/presseaktuell  zu finden.
Quelle: OTS: Statistisches Bundesamt vom 14.7.2015

Eltern wollen Partnerschaft: Studie zu Aufgabenteilung in Familie und Beruf vorgestellt

Die partnerschaftliche Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist ein neues und zentrales Anliegen von Eltern in Deutschland. Sie erwarten von Politik und Wirtschaft angemessene Rahmenbedingungen, um diese zu realisieren. Dies ist eines der Ergebnisse aus der Studie „Weichenstellungen für die Aufgabenteilung in Familie und Beruf", die Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig gemeinsam mit Prof. Renate Köcher vom Institut für Demoskopie Allensbach am 7. Juli in Berlin vorgestellt hat.
Die Studie zeigt, dass Entscheidungen zur partnerschaftlichen Aufgabenteilung in Familien von den Bedingungen der Arbeitswelt und den Betreuungsmöglichkeiten beeinflusst werden. Eine moderne Familienpolitik rückt diese neue Qualität der Vereinbarkeit in den Mittelpunkt.
Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig: „Mütter und Väter wünschen sich beide Zeit für die Familie, aber auch für den Job. Diese berechtigten Wünsche zeigen, dass wir eine neue Familienarbeitszeit brauchen, damit Eltern nicht an den Rahmenbedingungen scheitern, die sie vorfinden. Sie brauchen gute und flexible Angebote der Arbeitszeitgestaltung, damit Frauen nicht in der „Teilzeitfalle" und Väter nicht in der „Vollzeitfalle" fest stecken. Eine neue Qualität der Vereinbarkeit ist ein Gewinn für die Familien selbst, aber auch für die Wirtschaft. Das zahlt sich aus für die finanzielle Absicherung der Familien und ebenso für die Sicherung von Fachkräften in Deutschland".
Wie sich Eltern die Aufgaben nach der Geburt des ersten Kindes aufteilen, entscheidet über die künftigen Berufsperspektiven. Vor der Geburt sind 71 Prozent der Paare in Vollzeit erwerbstätig, nach Geburt und Elternzeit nur noch 15 Prozent, mehr als die Hälfte wechselt in ein Modell mit Vollzeit des Vaters und Teilzeit der Mutter. Viele Frauen bleiben dann in der Teilzeit, Männer in der Vollzeit.
Prof. Renate Köcher vom IfD Allensbach: „Im Zusammenhang mit der Geburt des ersten Kindes treffen Paare Entscheidungen, die vor allem das weitere Leben von Frauen langfristig verändern. Die meisten stecken nicht nur kurzfristig, sondern für viele Jahre, oft für immer, beruflich zurück – mit gravierenden Auswirkungen auf berufliche Chancen und Rentenansprüche."
Zum ersten Mal geht es bei der vorliegenden Studie darum, wie Paare mit kleinen Kindern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf leben und leben wollen. Dazu wurden mehr als 3.000 Mütter und Väter, die als Paare mit ihren Kindern unter 6 Jahren zusammenleben, repräsentativ befragt. Die Entscheidungen zur Aufgabenteilung werden von den Wünschen nach Zeit für Familie, Wertvorstellungen, dem Einkommen und den Arbeits- und Betreuungsbedingungen beeinflusst. Die gelebten Modelle von Paaren entsprechen jedoch nur zum kleinen Teil den eigenen Idealvorstellungen.
Der Bericht zur Studie kann unter www.ifd-allensbach.de  oder bei der FaFo abgerufen werden.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 7.7.2015

Familie und Beruf: Studenten wollen lieber Kinder als Karriere

Familie oder Traumjob? Deutschen Studenten fällt die Entscheidung leicht. Die Mehrheit würde für die Familie auf den Traumjob verzichten. Trotzdem sorgen sich die Studenten um den Karriereknick, der vielen Eltern droht.
Es tut sich etwas bei den Deutschen: Noch im vergangenen Sommer sagten zwei von drei Deutschen, dass ihnen die Karriere wichtiger ist als Kinderkriegen. In einer Forsa-Umfrage aus dem Januar gaben besonders die Väter an, den Spagat zwischen Job und Familie nicht zu schaffen. Viele Väter fühlten sich außerdem von den Erwartungen ihrer Partnerinnen überfordert. Das Credo laute: "Am besten, du verdienst 10.000 Euro im Monat und bist schon mittags zu Hause", fasste der Soziologe Thomas Gesterkamp das dilemma zusammen. Dann doch lieber nur die Karriere als das Vereinbarkeitschaos.
Doch im Sommer 2015 sieht es zumindest bei den jungen Akademikern anders aus, wie die deutschlandweite Umfrage "unicensus kompakt" des Personaldienstleisters univativ zeigt. Demnach sind 70 Prozent der Studenten in Deutschland eigene Kinder beziehungsweise eine eigene Familie wichtiger als der Traumjob. Und bei den meisten ist die Familienplanung schon sehr konkret: 37 Prozent wollen nach dem Uniabschluss zunächst ein paar Jahre arbeiten und dann eine Familie gründen. Nur acht Prozent der Befragten gaben an, Kinder nach der Probezeit, sieben Prozent direkt nach dem Abschluss zu planen. Lediglich zwei Prozent wollen schon während des Studiums Kinder bekommen. Weitere Informationen: hier.

Ergebnisse und Perspektiven zum Ersten Armuts- und Reichtumsbericht

Im Juli 2015 wurde der Erste Armuts- und Reichtumsbericht Baden-Württemberg mit dem Schwerpunkt Kinderarmut veröffentlicht. Die zentralen Ergebnisse wurden im Rahmen einer Konferenz am 27. Juli 2015 im Hospitalhof in Stuttgart vorgestellt.
Der Erste Armuts- und Reichtumsbericht umfasst detaillierte datenorientierte Analysen der Einkommens- und Lebenslagen der Menschen in Baden-Württemberg. Dabei wird nicht nur das Thema Ausgrenzung und Armut in verschiedenen Lebenslagen aufgegriffen, sondern auch ein intensiver Blick auf die Verteilung des Reichtums geworfen. Weitere wichtige Bausteine des Berichts sind Beiträge des Landesbeirats für Armutsbekämpfung und Prävention sowie Maßnahmen und Empfehlungen der Landesregierung zur Bekämpfung von Armut.
Die wissenschaftliche Analyse wurde von der FamilienForschung Baden-Württemberg im Statistischen Landesamt im Auftrag des Sozialministeriums Baden-Württemberg erstellt. Weitere Informationen hier.

Neues aus der FaFo:

Jugendstudie Baden-Württemberg 2015 erschienen: Die Ergebnisse von 2011 bis 2015 im Vergleich. Link.

(11) Literatur und Veröffentlichungen

Überblick der Themen und Trends in der Frühpädagogik auf erzieherin.de

Der Blick in die Fachzeitschriften von Christiane Hartmann bietet einen Überblick der Themen und Trends in der Frühpädagogik, die im Juni und Juli dieses Jahres veröffentlicht wurden: http://www.erzieherin.de/blick-in-die-fachzeitschriften-juni-juli-2015.html

Wegweiser für den Umgang nach Trennung und Scheidung überarbeitet: Orientierungen für Eltern nach Trennung und Scheidung

Nach einer Trennung oder Scheidung ist es für die Eltern eine große Herausforderung, die Regelung des Umgangs an den Bedürfnissen und Rechten ihres Kindes auszurichten. In dieser Situation bietet der „Wegweiser für den Umgang nach Trennung und Scheidung. Wie Eltern den Umgang am Wohl des Kindes orientieren können“ Unterstützung und Hilfe. Er wurde aufgrund vielfältiger gesetzlicher Änderungen und fachlicher Weiterentwicklungen vollständig überarbeitet und aktualisiert. Auch Großeltern, weitere Bezugspersonen des Kindes, Fachkräfte in Beratungsstellen und Jugendämtern sowie andere Fachleute finden darin für sie relevante Informationen. Herausgeber des Wegweisers sind die Deutsche Liga für das Kind, der Deutsche Kinderschutzbund und der Verband alleinerziehender Mütter und Väter.
Der Wegweiser für den Umgang orientiert sich an aktuellen fachlichen und wissenschaftlichen Standards und erläutert die relevante Rechtsprechung. In einem Service-Teil gibt er Eltern zudem Adressen, eine herausnehmbare Mustervereinbarung inklusive Checklisten zum Umgang sowie eine Zusammenstellung der wichtigsten rechtlichen Regelungen an die Hand.
Der Wegweiser ist als Einzelexemplar für 3,00 Euro, ab zehn Exemplaren für je 2,50 Euro, ab 100 Exemplaren für je 2,00 Euro (jeweils zzgl. Versandkosten) erhältlich bei den drei Herausgebern, darunter bei: Deutsche Liga für das Kind, Tel.: 030-28 59 99 70, Fax: 030-28 59 99 71, E-Mail: post@liga-kind.de , Bestellungen im Online-Shop unter www.fruehe-kindheit-online.de

Kind – Eltern – Institutionen – Staat: neue Ausgabe „frühe Kindheit“ erschienen

Zu dem Themenschwerpunkt „Kind – Eltern – Institutionen – Staat“ ist die neue Ausgabe der Zeitschrift „frühe Kindheit“ erschienen. Das Heft enthält Beiträge u. a. von Reinhard Joachim Wabnitz („Kinderrechte, Elternrechte und staatliches Wächteramt“), Michael Coester („Autonomie der Familie und staatliches Wächteramt“), Katharina Lohse und Thomas Meysen („Zu früh oder zu spät im Kinderschutz – Aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Sorgerechtsentzügen“), Reinhold Schone („Kindeswohlgefährdung von Säuglingen und Kleinkindern – Anforderungen an die Wahrnehmung des Schutzauftrags im Kontext Früher Hilfen“), Andrea Orschler („Verdacht auf Kindeswohlgefährdung – Kooperation der Kita mit den Eltern und/oder mit dem Jugendamt?“), Fabian van Essen („Bildungs- und Erziehungspartners chaften als Gemeinschaftsaufgabe von Familie, Kita und Schule – Das Beispiel „mY kita – Gemeinsam mit Familien“ und „familY-Programm““), Ute Schaich („Frühprävention in der Kindertagesstätte – Förderung der Kinder und Hilfen für die Eltern“), sowie ein Interview mit Lore Maria Peschel-Gutzeit, Rechtsanwältin in Berlin, Senatorin für Justiz a. D. sowie Ehrenpräsidentin und Vorsitzende des Kuratoriums der Deutschen Liga für das Kind („Wenn Kinderrechte in die Verfassung aufgenommen werden, hat damit der Staat keineswegs automatisch mehr Rechte“).
Das Heft kann bei der Geschäftsstelle der Deutschen Liga für das Kind zum Preis von 6,- Euro (zzgl. Versandkosten) bestellt werden.
Deutsche Liga für das Kind, Charlottenstr. 65, 10117 Berlin
Tel.: 030-28 59 99 70, Fax: 030-28 59 99 71
E-Mail: post@liga-kind.de , www.fruehe-kindheit-online.de 

ONLINE-QUALIFIZIERUNGSMODUL 7 ERSCHIENEN: Eltern-Kind-Interaktion begleiten

Das Nationale Zentrum Frühe Hilfen hat auf seiner Internetseite www.fruehehilfen.de  ein neues Qualifizierungsmodul für Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und -pfleger veröffentlicht. Das Thema ist: „Eltern-Kind-Interaktion begleiten“. Es handelt sich um das Qualifizierungsmodul 7 von insgesamt 9 geplanten Modulen und greift unter anderem die Fragen auf: Wie stimmen sich Eltern und Kind emotional aufeinander ein? Wie beziehen sie sich in ihrem Verhalten aufeinander? Das Modul steht online zum Herunterladen zur Verfügung. Download.

Jahresbroschüre des Reports „Familien in Baden-Württemberg“ 2014

Diese finden Sie ab sofort online auf der Homepage der FamilienForschung: hier. Es wurden die einzelnen Reports kompakt zusammengefasst. Die Berichte wurden von der FamilienForschung Baden-Württemberg im Auftrag des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg erstellt. Die Ausgaben 2014 nehmen insbesondere Kinder und Väter in den Blick.

Deutsche Liga für das Kind schaltet neu gestaltete Website frei:
www.liga-kind.de

Mit einem komplett erneuerten Design und einer inhaltlichen Überarbeitung hat die Deutsche Liga für das Kind am 17. Juli ihre Website www.liga-kind.de  neu freigeschaltet. Die überarbeitete Struktur sorgt für bessere Übersichtlichkeit und vernetzt mit anderen Websites der Liga, die auf spezielle Inhalte verweisen, darunter auf das Bildungs- und Präventionsprogramm Kindergarten plus und den Online-Shop, in dem sämtliche lieferbaren Materialien der Liga bestellt werden und die Anmeldung zur Jahrestagung erfolgen können. Ein weiterer Link führt zur Facebook-Seite der Liga. Unter dem Menüpunkt „Aktuelles“ kann der wöchentlich erscheinende Newsletter kostenlos abonniert werden. Außerdem sind dort Pressemitteilungen und eine Übersicht zu bundesweit relevanten Fachtagungen zu finden. Neu im Menü ist die Rubrik „Positionen“, unter der die Stellungnahmen der Liga zu grundsätzlichen Themen auf geführt sind, wie zum Beispiel das Positionspapier „Gute Qualität in Krippe und Kindertagespflege“ (2015) und das Positions- und Hintergrundpapier „Kinderrechte stärken am Beispiel der medizinisch nicht erforderlichen Genitalbeschneidung des männlichen Kindes“ (2014). Im Archiv der Zeitschrift „frühe Kindheit“ sind die älteren Ausgaben nachzulesen. Ab Heft 1/2012 können Ausgaben der Zeitschrift im Online-Shop bestellt werden.
Quelle: Mitteilung der Deutschen Liga für das Kind vom 21.7.2015

In Zukunft mit UNS! – Jugendbeteiligung in der Kommune“

Neue Handreichung der Baden-Württemberg Stiftung: Download

KINDER SIND ZUKUNFT

Die neue Ausgabe des Magazins Perspektive Baden-Württemberg ist da. Das Dossier bietet spannende Berichte zum Thema „Kinder in Baden-Württemberg – Was sie bewegt, und was sie denken“ und aktuelle Nachrichten aus den Bereichen Forschung, Bildung sowie Gesellschaft und Kultur. Als Sonderbeilage gibt es ein Poster mit tollen Freizeittipps. Lesen und bestellen hier.

Renz-Polster, Heribert: Wie Kinder heute wachsen.

Natur als Entwicklungsraum. Ein neuer Blick auf das kindliche Lernen, Fühlen und Denken.
BELTZ Verlag

Zeitschrift: Kleinstkinder in Kita und Tagespflege.

Zeitschrift für die Arbeit mit Kindern unter 3, monatliches Erscheinen: Fachthemen, Ideen für die Praxis, etc. Herder Verlag. www.kleinstkinder.de

DVD: Mit Kindern wachsen - was macht eine gute Pädagogik aus?

Bei dem Pädagogik-Gespräch diskutieren die Wissenschaftler Prof. Dr. Gerald Hüther, Dr. Christa Preissing, Trainer Michael Kobbeloer, Kita-Leiterin Susann Henning und eine Mutter in der "Alten Ziegelei" in Kaufungen/Hessen über die Art und Weise einer guten Pädagogik. Zwischendurch gibt es Einspielfilme zu verschiedenen Themen.
Verlag: AV1 Film+Multimedia (2014), 67 Minuten, 24 Euro zzgl. Versand.
www.paedagogikfilme.de

(12) Sonstiges

Stillen und Arbeiten: Mitmach-Aktion zu #breastfeedingworks – Erzähle Deine Story!

„#breastfeedingworks: Erzähle Deine Story!“ – Mit diesem Aufruf startet die WHO/UNICEF-Initiative eine Mitmach-Aktion: Sie lädt junge Mütter ein zu berichten, wie sie Berufstätigkeit oder Familienarbeit mit dem Stillen vereinbart haben. Ob Angestellte, Selbstständige, Studentin, Auszubildende oder Hausfrau: Alle Mütter, die stillen wollen, müssen kreative Lösungen entwickeln und aktive Unterstützer finden. Nur so können sie bei allen Herausforderungen des Arbeitsalltags ihr Baby stillen oder mit Muttermilch ernähren.
„Die Mitmach-Aktion ist vor allem eine Mut-Mach-Aktion: Die Erfahrungsberichte sollen andere Mütter ermutigen und ihnen Anregungen geben, wie Arbeitsalltag und Stillen vereinbart werden können“, so Gisela Meese, Geschäftsführerin der WHO/UNICEF-Initiative. „Unter allen Einsendungen werden 50 Wellnessgutscheine im Wert von 35,- Euro verlost“. Die Mitmach-Aktion ist Teil der bundesweiten Kampagne der WHO/UNICEF-Initiative zur Weltstillwoche (28. September bis 4. Oktober 2015).
Weitere Informationen unter www.babyfreundlich.org/breastfeedingworks
Quelle: Pressemeldung der WHO/UNICEF-Initiative „Babyfreundlich“ vom 20.7.2015

PAT: Parents as Teachers - Ein Elternprogramm

Schulung und Unterstützung von Einrichtungen und pädagogischen Fachkräften für ihre Arbeit mit jungen Familien ab der Schwangerschaft bis zum dritten Lebensjahr des Kindes. PAT1 – Mit Eltern Lernen ist an den individuellen Bedarf von Familien anpassbar und in verschiedenen Angeboten und Dienstleistungen vielseitig einsetzbar.
EINSATZMÖGLICHKEITEN: Eigenständiges Angebot - In einem bestimmten Stadtteil wird das Programm als offenes Angebot der Elternbildung und frühkindlichen Förderung durchgeführt. Der niedrigschwellige Ansatz ermöglicht u. a. den Zugang zu alleinerziehenden Müttern, risikobelasteten Familien und Menschen mit Migrationshintergrund.
Weitere Informationen s. Flyer im Anhang.

Haus der kleinen Forscher

Dass die Bildungsinitiative Haus der kleinen Forscher das bislang erfolgreichste pädagogische Projekt ist, basiert unter anderem auch auf der unmittelbaren Nähe zur frühpädagogischen Praxis. Auf der Internetseite www.haus-der-kleinen-foscher.de  können Fachkräfte Ideen und Anregungen erhalten.

Familienpaten

Die Homepage zum Netzwerk Familienpaten finden Sie hier.

Die Kampagne für Beitragsgerechtigkeit in den Sozialversicherungen: Wir jammern nicht - wir klagen!

Bis heute zahlen 14 Millionen Eltern mit minderjährigen Kindern doppelt in die Sozialversicherungen ein. 2001 hat das Bundesverfassungsgericht im Pflegeversicherungsurteil entschieden, dass Eltern verfassungswidrig belastet werden, weil neben den Geldbeiträgen der gleichwertige Erziehungsbeitrag nicht berücksichtigt wird.
Der Gesetzgeber wurde verpflichtet auch die Kranken- und Rentenversicherung auf die Frage der Familiengerechtigkeit hin zu prüfen. Eine wirkliche Prüfung fand nie statt. Das muss beendet werden!
Alles über die Kampagne des Deutschen Familienverbandes und des Familienbunds der Katholiken samt und Anleitung zum Mitmachen unter www.elternklagen.de

(13) LEF-Termine im Überblick

Alle LEF-Termine finden Sie im Kalender der LEF auf LOC (bitte anmelden): hier.

Redaktion: Kerstin Schmider

 
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58_eaew-jahrestagung_2015.pdf
58_einladung_k__tagung_ehrenamt_in_kirche_und_gesellschaft_eaf.pdf
58_fachtag_familienzentren_19_11_2015.pdf
58_fachtagwechselmodell_1wochemama1wochepapa_okt2015_netzwerk_aebw.pdf
58_flyer_pat.pdf
58_newsletter-pflege_nr__9_kultur-_und_religionssensible_pflege.pdf
58_pm_traumafachtag.pdf
58_stellenausschreibung_lef_lp_2015__2015-07-02_kuu.doc